Wohnhäuser am Tabor bei Luftschadstoff über Grenzwert

Das Steyrer Kasernenareal beim Taborknoten. | Foto: Kaiser

STEYR. Die OÖ Umweltanwaltschaft hat von Juni 2014 bis Mai 2015 Messungen des Luftschadstoffes Stickstoffdioxid (NO2) an vier Standorten im Bereich des Steyrer Taborknotens betrieben. Das Ergebnis dieser Auswertung ist mehr als besorgniserregend. „Die Wohnhäuser im Bereich des Taborknotens liegen bereits jetzt beim Luftschadstoff Stickstoffdioxid über den Grenzwerten“, so Baustadtrat Markus Spöck (ÖVP). Alle vier Messstationen weisen deutlich Werte über dem Grenzwert des Immissionsschutzgesetzes (IG-L) auf. Im Messzeitraum Februar wurden die Höchstwerte gemessen, die sogar um 49 Prozent über dem Grenzwert von 35 μg/m3 liegen. Die OÖ Umweltanwaltschaft warnt daher, dass ein Einkaufszentrum am Kasernenareal einen weiteren zusätzlichen Verkehrserreger darstellt und es somit zu einer noch höheren Stickstoffdioxid-Belastung kommen wird. Wird Stickstoffdioxid in Konzentrationen über dem Grenzwert über längere Zeit eingeatmet, kommt es laut der Weltgesundheitsorganisation WHO zu gesundheitlichen Schäden.

„Die ÖVP und das Bürgerforum Steyr fordern bereits seit vielen Monaten vor der Nachnutzung des Kasernenareals durch ein EKZ für die mehreren Tausend Bewohner am Tabor die Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)“, so Spöck zum aktuellen Messbericht der OÖ Umweltanwaltschaft. Das Land Oberösterreich hat dem Magistrat Steyr bereits Mitte Juni als zuständige Behörde mitgeteilt, dass dieser noch einen Antrag auf die Feststellung einer UVP einbringen könnte. Da der Magistrat hier jedoch nichts unternahm, leitete das Land OÖ dann Mitte Juli amtswegig ein Feststellungsverfahren ein und wies nochmals darauf hin, dass bis zum Abschluss der Prüfung keine Genehmigungen für das Einkaufszentrum erteilt werden dürfen.

Die OÖ Umweltanwaltschaft kommt mit den alarmierenden Messergebnissen nun zum Schluss, dass gemäß des IG-L eine Statuserhebung mit Maßnahmenprogramm – bis hin zur Ausweisung als belastetes Gebiet Luft gemäß UVP-G 2000 – zwingend erforderlich wäre. Sie fordert im Messbericht, bei den weiteren Verfahren in Zusammenhang mit der Nachnutzung des Kasernengeländes die bisherigen Luftmessungen und Berechnungen entsprechend zu berücksichtigen.

Für Spöck ist es unverständlich, dass es bei den vielen politischen Diskussionen rund um die Nachnutzung des Kasernenareals bisher von keiner einzigen anderen Partei, nicht einmal von den Steyrer Grünen, eine Unterstützung für eine UVP zum Wohle tausender Bewohnerinnen und Bewohner gibt!

Steyrer Westspange trägt zur Verbesserung bei

Durch den Bau der Steyrer Westspange wird neben einer Entlastung der Ennser Straße auch eine Reduzierung der Verkehrsbelastung im Bereich des Taborknotens erwartet. Die kurz bevorstehende Trassenverordnung im August entspricht damit der Absichtserklärung des Landes OÖ, innerhalb des verordneten Trassenbandes die öffentliche Umfahrungsstraße zu errichten. Durch eine Verlagerung des Verkehrs auf die Umfahrungsstraße sollen somit weniger Fahrzeuge den Taborknoten passieren. So könnte der weitere Anstieg von NO2 zumindest einige Jahre gebremst werden. Nach Berechnungen von Verkehrsexperten sollen die Westspange im Prognosejahr 2025 täglich zwischen 12.800 und 15.800 KFZ benutzen. Im Vergleich dazu weist der Taborknoten derzeit ein tägliches Verkehrsaufkommen von 36.000 Fahrzeuge auf.

Die Messdetails im Detail

Der derzeit gültige Grenzwert des Immissionsschutzgesetzes (IG-L) für Stickstoffdioxid (NO2) liegt bei 35 μg/m3. Die Ergebnisse der Messungen am Tabor ergeben nun im Jahresmittelwert folgendes Bild: Während die Messpunkte Puchstraße 15 mit 27,9 μg/m3 (mit Höchstwert im Februar von 40 μg/m3) und Puchstraße 7 mit 30,5 μg/m3 (Höchstwert 40 μg/m3) zwar sehr hoch, aber mit dem Jahresmittelwert noch leicht unter dem Grenzwert liegen, überschreitet der Messpunkt beim Werbeplakat (Nähe Reeh-Villa) mit 36,5 μg/m3 (Höchstwert 48 μg/m3!) bereits den gültigen Grenzwert! Der Messpunkt Puchstraße 11 zeigt mit dem gemessenen Jahresmittelwert von 40,8 μg/m3 den höchsten und damit gesundheitsgefährlichsten Wert. Der Höchstwert im Februar erreichte sogar einen Wert von 52 μg/m3!

Unter www.ooe-umweltanwaltschaft.at finden Sie den vollständigen Messbericht.

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