Wohnbauförderung neu orientiert sich künftig an Bonitätsprüfung durch die Bank
SALZBURG (pjw). Um Anspruch auf eine geförderte Miet- oder Eigentumswohnung zu haben, bedürfe es gewisser Voraussetzungen, darunter falle auch eine ausreichende Finanzierung, wie Landesrat Hans Mayr informiert. Ob diese vom Wohnungswerbenden gegeben ist, sei bisher von der Wohnbauabteilung des Landes, der Förderstelle, berechnet und überprüft worden. Dabei erfolgte die Berechnung der gesicherten Finanzierung nach einer schematischen Berechnung, orientiert am Existenzminimum und nicht an einer Haushaltsrechnung. Diese Berechnung musste nicht mit der Bonitätsprüfung beziehungsweise Haushaltsrechnung der finanzierenden Bank übereinstimmen. Künftig bestätige die Bank das Vorliegen der gesicherten Finanzierung.
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