Mitarbeiter zum Winterradeln motivieren

Sicher und winterfit Fahrradfahren
lk r281-12 Lk s20-33; Lk s283-55
Foto: LMZ | Foto: LMZ
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  • hochgeladen von Sylvia Schober

Auch wenn es draußen kalt ist und es teilweise Minusgrade hat – mit der richtigen Ausrüstung und Technik steht dem Winterradeln nichts entgegen. Für den Zeitraum von 1. Dezember 2016 bis 31. März 2017 gibt es einen speziellen Winterbewerb von http://www.wer-radelt-gewinnt.at/. Die Kilometer müssen, wie bisher, nicht täglich eingetragen werden, es reicht eine Erfassung zwischendurch oder am Ende dieser Periode.

Neben dem Amt der Salzburger Landesregierung werden die Mitarbeitenden von Magistrat, Salzburger Landeskliniken und Universität Salzburg zum Mitradeln motiviert. Die teilnehmenden Unternehmen verlosen unter den qualifizierten Winterradelnden, die mindestens 100 Radkilometer in vier Monaten zurücklegen, wieder Preise fürs Mitmachen. "Diese Aktion war bereits in den Sommermonaten ein großer Erfolg, die Fortsetzung des Wettbewerbes als Winterradaktion war eine logische Konsequenz daraus. Neben dem gesundheitlichen Aspekt ist mir die Förderung des Radverkehrs besonders wichtig, um einen nachhaltigen Mobilitätsmix im Land Salzburg gewährleisten zu können", so Landesrat Hans Mayr.

Für alle, die genau wissen wollen, wie viele Kilometer im Jahr sie radeln, ist eine ganzjährige Eintragung auf http://www.wer-radelt-gewinnt.at/ möglich.

Tipps zum Winterradeln

Radfahren im Winter ist gesund, Immunsystem und Abwehrkräfte werden gestärkt. Neben der passenden Kleidung im Zwiebelsystem, also mehrere Schichten, sollte auch auf ausreichenden Kälteschutz des Kopfes geachtet werden. Ursula Hemetsberger, Radverkehrskoordinatorin des Landes Salzburg, hat einige Tipps für das Winterradeln zusammengestellt:

Gute Bremsen, geschmierte Kette und angepasstes Verhalten

Bei rutschigen Fahrbahnverhältnissen sollte man mit angemessener Geschwindigkeit fahren und mit längerem Bremsweg rechnen. Abgefahrene Bremsbeläge sollten rechtzeitig ausgetauscht werden, denn Bremsen müssen auch im Winter zupacken können. Insgesamt muss man im Winter mit längeren Fahrzeiten rechnen. Wichtig: genügend Abstand halten. Eine vorausschauende Fahrweise ist für das sichere Fahren wichtig: Wer potenzielle Gefahrensituationen frühzeitig erkennt, kann eher reagieren, und dann sind auch längere Bremswege kein Problem.

Wer im Winter sein Fahrrad nutzt, sollte genug Pflegefett oder dickflüssiges Kettenöl auf der Kette haben. Dabei sollte man darauf achten, dass kein Öl auf Felgen und Bremsbeläge kommt, denn das verringert die Bremswirkung. Nach einer Fahrt auf salzgestreutem Belag soll das Fahrrad von Salz-Rückständen befreit werden, damit es nicht so schnell rostet.

Winterradelnde können Spikes-Reifen für ihre Fahrräder benutzen. Berücksichtigt werden sollte, dass sich die Fahrbedingungen auf Eis, Schnee und Matsch verändern. Bei Glätte sollte beim Kurvenfahren nicht getreten und gebremst werden. Grundsätzlich gilt: Je mehr Profil ein Reifen hat, desto besser fährt es sich im Winter. Etwas Luft aus dem Reifen lassen, erhöht die Bodenhaftung, aber Achtung: Mindestdruck laut Herstellerangaben nicht unterschreiten, um Beschädigungen zu vermeiden.

Reflektierende Materialien

Dunkel gekleidete Radelnde werden von anderen Verkehrsteilnehmenden erst aus rund 25 Metern Entfernung erkannt. Bei reflektierenden Materialien wird man schon aus zirka 150 Metern Entfernung gesehen. Auch das Licht soll man auf Verkehrstauglichkeit prüfen, bei Aufstecklichtern mit Akkus ist die Reichweite bei tieferen Temperaturen geringer. Dies gilt auch für Akkus von E-Bikes.

Gegenseitige Rücksichtnahme

"Es empfiehlt sich, ausreichend seitlichen Sicherheitsabstand zu halten, wenn man Radfahrende mit dem Pkw überholt. Der überholte Radfahrende könnte auf der schneeglatten oder eisigen Fahrbahn ins Rutschen kommen", appelliert Ursula Hemetsberger an die Autolenkenden. "Man sollte sich auch nicht über Radelnde ärgern, die bei Schneefahrbahn auf den Hauptstraßen unterwegs sind: Da die Nebenstraßen nicht so gut geräumt sind, weichen auch Radelnde auf die weniger schneereichen Straßen aus." Die Benützungspflicht von Radwegen für die Radelnden ist dann aufgehoben, wenn die Benützung für Radfahrende nicht zumutbar ist, also die Straßen zum Beispiel vereist und nicht gestreut sind.

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