33.000 Euro an Strafen! Fahrverbot hält Villacher Siedlung auf Trab

Gerald, Heide und Mario Santer (von rechts) beim Totenweg: Sie gehen davon aus, rund 100 Anzeigen zu erhalten: Das wären 5.500 Euro an Strafe
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  • Gerald, Heide und Mario Santer (von rechts) beim Totenweg: Sie gehen davon aus, rund 100 Anzeigen zu erhalten: Das wären 5.500 Euro an Strafe
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Riesenaufregung in Goritschach: Ein Villacher zeigt die Bewohner einer Siedlung seit Monaten rigoros an. Es gibt bereits 600 Anzeigen!

VILLACH (kofi). Helle Aufregung im Villacher Stadtteil Goritschach. Die Bewohner einer kleinen Siedlung am Waldrand werden seit Mai mit Anzeigen überschwemmt. Manfred Abwerzger, Jurist der Villacher Polizei, bestätigt der WOCHE: "Wir haben schon mehr als 400 Anzeigen bearbeitet."
Hunderte weitere dürften noch folgen, Insider gehen von insgesamt mindestens 600 aus. Jede einzelne dieser Anzeige beläuft sich für den Betroffenen auf 55 Euro, insgesamt geht es damit um eine Strafsumme von rund 33.000 Euro.

Hintergrund der Anzeigen-Flut

Hintergrund der Story: Vor einigen Jahren wurde die aus sieben Mehrparteien-Häusern bestehende Siedlung errichtet, sie ist über zwei Straßen mit Villach verbunden – einen langen Umweg und eine Abkürzung (im Volksmund "Totenweg" genannt) durch ein Waldstück.
Sie führt zum Waldfriedhof und zum Beispiel direkt zur Bushaltestelle für die schulpflichtigen Kinder, wird also häufig benutzt. Und das, obwohl seit 2009 eine Fahrverbotstafel an beiden Enden des Totenwegs steht, darauf ist zu lesen: "Ausgenommen Anrainerverkehr".
Die Siedlungsbewohner, obwohl nahe beim Weg wohnend, dürften aber im rechtlichen Sinn keine Anrainer sein. Der Begriff gilt nur für die Waldbesitzer links und rechts des Weges.

Betroffene sind fassungslos

Noch nie gab es Probleme, doch seit Jahresbeginn zeigt ein Villacher, der entlang des Totenweges wohnt und sich über zu schnelles Fahren ärgert, die Autofahrer systematisch an. "Wenn wir Pech haben, kassieren alleine wir über 100 Strafzettel", sagt Gerald Santer, einer der Betroffenen, fassungslos.

Anwalt rät zu Gegenanzeigen

Sein Anwalt, Gustav Ortner, hält die Vorgehensweise des Anzeigers für "absurd" und illegal: Er fotografiere die Autofahrer mit einer Wildkamera von seinem Gartenzaun aus. Die Bilder werden den Anzeigen als Beweis beigelegt.
Bewilligung für diese Aufnahmen hat er keine, also handelt es sich um Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. "Ich habe meinen Mandanten geraten, jede Anzeige mit einer Gegenanzeige zu beantworten", sagt Ortner. Polizei-Jurist Abwerzger bestätigt, dass die Aufnahmen illegal sind, als Beweismittel seien sie aber zugelassen. Das heißt, dass die Anzeigen aller Voraussicht nach zu bezahlen sind.
(Hier sehen Sie die Überwachungskamera des Anrainers)

Stadt überlegt Maßnahmen

Die Einnahmen aus den Strafen gehen zu 80 Prozent an den Straßenerhalter, an die Stadt Villach. Sie sieht Anwalt Ortner nun in der Pflicht: "Die Stadt muss eine Lösung finden, so kann es nicht weitergehen." Ins selbe Horn stößt Neos-Politiker Bernd Stechauner (lesen Sie seine Vorschläge hier).
Magistrats-Jurist Alfred Winkler sagt dazu: "Wir werden nach einer Lösung suchen. Aber eines muss man festhalten: Es gibt seit 2009 eine Fahrverbotstafel – und die ist zu befolgen."

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