Politiker-Gehälter werden überprüft
Die "Bezug-Affäre" in der Welser Politik ist jetzt Angelegenheit des Stadtrechnungshofes.
WELS. Nachdem immer mehr Politiker von der vergangene Woche bekanntgewordenen Bezug-Affäre betroffen sein sollen, beauftragte Kontrollausschuss-Obmann Walter Teubl (Grüne) jetzt den Stadtrechnungshof damit, alle Politikergehälter zurück bis ins Jahr 2015 zu überprüfen. "Bis zur nächsten Ausschusssitzung im April liegen hoffentlich Ergebnisse vor. Dann wissen wir genau wer was kassiert hat und können uns dann auch die vergangene Legislaturperiode ansehen", so Teubl. Man habe den kurzen Zeitraum bis 2015 gewählt, um schnell ein Resultat zu haben. Der Grüne Fraktionsvorsitzende warnt in diesem Zusammenhang vor Pauschalverdächtigungen: "Man muss sich schon die Dimension ansehen und nicht einfach Verdächtigungen in den Raum stellen". Das wünscht sich auch SPÖ-Chef Johann Reindl-Schwaighofer. Er und Parteikollegin Silvia Huber hätten durch eine Überschneidung für drei Monate in zwei Aufsichtsräten gesessen. Dafür bekamen beide rund 300 Euro zuviel. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und natürlich zahlen wir die Beträge zurück. Aber ich werde in ein Boot mit Kollegen geworfen, die systematisch bis zu drei Aufsichtsratsposten besetzten und dafür bis zu 14.000 Euro bekamen", ärgert sich Reindl-Schwaighofer.
Schriftliche Anfrage zur "blauen Doppelmoral"
Unterdessen spricht Neos-Mandatar Markus Hufnagl nach der Causa „MagistratsdirektorIn“ über die Causa „Eisenrauch“ bis zum aktuellen Fall von "Versagen auf ganzer Linie". Bürgermeister Andreas Rabl soll neben seiner Bezahlung als Bürgermeister ebenfalls Aufwandsentschädigungen für Aufsichtsratsfunktionen bekommen haben. "Von einem Juristen als Bürgermeister darf man sich erwarten, dass er Gesetze lesen und auch richtig auslegen kann", so Hufnagl. Walter Teubl meint dazu: "Wir werden in der nächsten Gemeinderatssitzung eine Anfrage an den Bürgermeister einbringen. Wir wollen wissen, wie er es mit dieser Doppelmoral hält, seit wann er wissentlich oder unwissentlich diese zusätzlichen Aufwandsentschädigungen erhalten hat und in welcher Höhe."
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