Verhandlung Akteneinsicht Jugendwohlfahrt
Am 16.3. um 13:00, Zimmer C 2.11, 1190, Muthgasse 62 Wiener Verwaltungsgericht findet eine öffentliche Verhandlung zum Thema Akteneinsicht Jugendwohlfahrt statt. Die Jugendwohlfahrt verweigert immer wieder Akteneinsicht mit der Begründung, das Jugendamt wäre kein Amt oder es seien hauseigene Dokumentationen, die nicht zur Verfügung gestellt werden. Inzwischen gibt es einen Bescheid dieses Amtes, in dem allen Eltern Akteneinsicht zugestanden wird, egal ob sie Obsorgeträger sind oder nicht: Zitat: "Bescheid MA 11-816493-2014 vom 21.7.2014: "Auskünfte zu einem Gefährdungsabklärungsverfahren und eine Einsicht in die enstprechende Dokumentation sind ausschließlich nach den Bestimmungen der §§ 12 und 15 des WKJHG 2013 zu gewähren und stehen nur den betroffenen Kindern und Jugendlichen, sowie den Eltern oder sonst mit der Pflege und Erziehung betrauten Personen zu..." unterzeichnet Mag. Josef Hiebl" Zitat Ende. Trotzdem gibt es immer wieder Probleme und die Akten werden den Eltern verweigert.
Alle Interessierte werden gebeten, dieser Verhandlung beizuwohnen.
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