Hitzewelle: BH Zwettl untersagt Feuer und Rauchen in Wäldern
BEZIRK ZWETTL. Per Verordnung wurde am 6. Juli 2015 jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen in den Wäldern von der Bezirkshauptmannschaft Zwettl untersagt. Die aktuelle Hitzewelle machte die Maßnahme im Verwaltungsbezirk notwendig. Damit soll Waldbränden vorgebeugt werden.
Übertretungen dieser Verordnung können mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Arrest bestraft werden.
Trockene Wälder
Der Gefährdungsbereich ist laut Kundmachung überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Außerdem steht es laut BH Zwettl jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
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