Waldbrandverordnung in Kraft
Mit Feuer spielt man in Klosterneuburg nicht
Im gesamten Bezirk Tulln ist Feuer machen und Rauchen im Wald derzeit verboten. Bei Missachtung drohen Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe. Grillen im Garten bleibt aber erlaubt, sofern sich dieser nicht im Gefährdungsbereich eines Waldes befindet. KLOSTERNEUBURG. Seit Kurzem ist im Bezirk Tulln eine Waldbrandverordnung in Kraft. Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich ist verboten. „Der Gefährdungsbereich ist überall dort...