Bundesverwaltungsgericht
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Forderung des PVÖ Vorarlberg

Kostenfreie Selbstversicherung bei Pflege Angehöriger über die Pension hinaus
Wer daheim Angehörige ab Pflegestufe 3 betreut und pflegt, hat die Möglichkeit sich kostenfrei pensionsversichern zu lassen. Die Pensionsbeiträge werden für die Zeit der Pflege von der öffentlichen Hand übernommen. Davon profitieren alle, mit Ausnahme der Pensionisten. Nun bestätigte der Verwaltungsgerichtshof die Rechtswidrigkeit und unterstützte die Ansichten und Forderungen des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg. Die Vorarlberger PVÖ-Spitzen forderten in ihrem „Aktionsplan Pflege“ die Möglichkeit der Selbstversicherung auch für jene, die sich schon in Pension befinden.

Laut dem Landespräsident des Pensionistenverbandes (PVÖ) Vorarlberg, Manfred Lackner, hat das BVwG nun klar festgestellt, dass das Entstehen eines Eigenpensionsanspruches nicht zum Wegfall der Berechtigung zur Selbstversicherung führt. „Für die Pensionisten ist dies ein enormer Hoffnungsschimmer, zumal der PVÖ Vorarlberg die kostenfreie Pensionsversicherung im Fall der Pflege von Angehörigen auch für PV-Grundleistungsbezieher fordert“, so der Pensionistenverbands-Chef gegenüber dem PVÖ-Pressedienst und erinnert, dass rund 50 Prozent aller pflegenden Angehöriger Pensionisten sind.

Dass der Vorarlberger PVÖ-Vorschlag in Wien auf taube Ohren stieß, ist für Lackner bezeichnend für die Konzeptlosigkeit der Pflegepolitik. Schon aus Respekt gegenüber den pflegenden Angehörigen, über 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden daheim betreut, hätte diese Maßnahme vor Gerichtsentscheid klar geregelt werden müssen, so der Vorarlberger Pensionistenverbands-Präsident. „Diese Angehörigen sind eine zentrale Säule des österreichischen Pflegesystems.“

Er fordert in diesem Zusammenhang Parlament und Regierung auf, nun gesetzlich klar zu legen, dass auch Pensionisten die kostenfreie Selbstversicherung in Anspruch nehmen können und damit für die Pflegezeiten einen besonderen Höherversicherungsbeitrag erhalten. Jene, die über keine eigene Pension verfügen, sollen dafür Versicherungszeiten (als Beitragszeiten) erwerben und dadurch einen eigenen Pensionsanspruch erhalten, so der Landeschef der Vorarlberger Pensionisten abschließend.

Ratsuchende können Sie beim Pensionistenverband (PVÖ) Vorarlberg beraten lassen. Terminvereinbarungen unter 05574/45995 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr möglich.

Bregenz, am 7.9.2020

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