Franz-Eduard-Matras-Gasse
Klage um 360 Euro fürs Wenden

  • Wie am Schild zu sehen, ist das Wenden hier verboten.
  • Foto: Brandl
  • hochgeladen von Sophie Brandl
 

Autofahrer müssen tief in die Geldbörse greifen, wenn sie in der Franz-Eduard-Matras-Gasse wenden.

WIEN/DONAUSTADT. Autofahrer müssen in der Franz-Eduard-Matras-Gasse 5–7 besonders aufpassen. Familie Tazi musste nämlich 360 Euro zahlen – für fünf Sekunden wenden. "Leider sind wir auch in die Falle getappt", schildert das Ehepaar.

Denn die Gasse ist bekannt für die Besitzstörungsklagen. Das Betreten und Befahren durch Unbefugte ist verboten.

Befahren und betreten

"Es ist offensichtlich, dass hier eine Situation geschaffen wurde, mit der der Besitzer Besitzstörungen geradezu provoziert", meinen die beiden Donaustädter. Die Franz-Eduard-Matras-Gasse ist nicht nur schmal, sondern auch eine Sackgasse. Am Ende der Gasse ist ein Wenden mit dem Auto kaum möglich.

  • Gleich am Beginn ist die Kennzeichnung einer Sackgasse.
  • Foto: Brandl
  • hochgeladen von Sophie Brandl

Hier gibt es auf der rechten Seite aber einen großzügigen Privatparkplatz. Dort musste Frau Tazi mit ihren zwei kleinen Kindern im Auto wenden. Kurz darauf hatte sie ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung, 360 Euro zu bezahlen, erhalten. Um 5 Euro mehr könnte man sich ein Jahresticket der Wiener Linien leisten.

Zusatzinhalt abrufen Aktion: Haben Sie auch schon einmal eine Besitzstörungsklage erhalten?

Um dieses Element anzusehen, öffnen Sie diesen Beitrag bitte auf unserer Webseite.

Zum Inhalt

Verhandeln als Option

Der Fall ist auch bei Anwalt Martin Kohlhofer von Widter Mayrhauser Wolf Rechtsanwälte OG (22., Wagramer Straße 135) bereits bekannt. Kohlhofer ist der Meinung, dass 360 Euro im Vergleich zu einer Parkstrafe im öffentlichen Raum von 30 bis 40 Euro sehr hoch sind. "Doch der Beitrag ist deutlich günstiger, als eine Klage zuzulassen", ergänzt Kohlhofer. Bei einer Einklage kommt man schnell auf etwa 200 Euro und zahlt dann an die 500 Euro.

  • Sowohl das Befahren, als auch das Betreten des Privatgrundstücks ist verboten.
  • Foto: Brandl
  • hochgeladen von Sophie Brandl

Wer ein Schreiben wie die Familie Tazi bekommt, ärgert sich. "In erster Linie ist zu überprüfen, ob das Ganze der Tatsache entspricht. Es kann zum Beispiel zu einem Zahlensturz beim Autokennzeichen kommen oder man borgt sein Auto her", so der Anwalt. Bei Letzterem sollte man unbedingt die Person kontaktiert, der man das Auto geborgt hat, um dann wiederum nachvollziehen zu können, ob man auch wirklich gegen die Regeln verstoßen hat.

Ein weiterer Tipp von Kohlhofer ist, mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Eine Entschuldigung ist einen Versuch wert. "Eine Option ist auch, zu fragen, ob eine Ratenzahlung oder Reduktion der Forderung möglich ist", erklärt Kohlhofer und ergänzt: "Hier kommt es auf das Verhandlungsgeschick und die Vergleichsbereitschaft vom Gegner an."

Bis Redaktionsschluss kam keine Rückmeldung der Anwaltskanzlei der Gegenseite. Bleibt nur zu hoffen, dass nicht noch mehr Autofahrer in die Falle tappen.

  • Wie am Schild zu sehen, ist das Wenden hier verboten.
  • Foto: Brandl
  • hochgeladen von Sophie Brandl
  • Bild 1 / 6
  • Gleich am Beginn ist die Kennzeichnung einer Sackgasse.
  • Foto: Brandl
  • hochgeladen von Sophie Brandl
  • Bild 2 / 6
  • Sowohl das Befahren, als auch das Betreten des Privatgrundstücks ist verboten.
  • Foto: Brandl
  • hochgeladen von Sophie Brandl
  • Bild 3 / 6

Weitere Beiträge zu den Themen

SackgasseAutoBesitzstörungPrivatgrundstückFranz-Eduard-Matras-GasseMartin Kohlhofer

4 Kommentare

In meinem Bezirk gab es auch schon solche Vorfälle.Beim Befahren eines unbefestigten Parkplatzes der an einen Bauplatz erinnert wurde man beim wenden dann fotografiert und mit dem Rechtsanwalt konfrontiert.Leider rechtskonform aber natürlich ohne Anstand...

Ich hab jemand Auto geliehen, der hier unbedachterweise gewendet hat. Anwalt meint, ich muss 390,- Euro zahlen und mir das dann vom Fahrzeugmieter holen, obwohl ich ihm sofort die DAten des Fahrzeugnutzers übermittelt habe. Heute Gerichtstermin, bin gespannt. Macht letztendlich den Eindruck einer Abzocke.

Ich bin erstaunt, dass pv22parkplatzvermietung.eu gerne alle rechtlichen Möglichkeiten nutzt. Ein Rechtsanwalt würde eventuell in deren Verwendung von Google Fonts ebenfalls einen abmahnfähigen Verstoß sehen. https://www.ccm19.de/google-fonts-checker/ und andere Prüftools sowie dern Quelltext sind hier eindeutig.

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zum Inhalt

Aktuelle Themen

EinbrücheSportBewegungbadenFestnahmeWasserPolizeiwienDonaustadtspaßfreizeitDonau

Meistgelesene Beiträge