ÖVP befürchtet Verzögerung bei der Mindestsicherung
Die im Ministerrat beschlossene „bedarfsorientierte Mindest-sicherung“ soll am 1. September 2010 in Kraft treten. LHStv. Franz Steindl befürchtet, dass dieser Termin im Burgenland nicht eingehalten werden kann.
„Es darf nicht sein, dass es hier zu wahlkampfbedingten Verzögerungen kommt“, so Steindl, der einen entsprechenden Gesetzesentwurf noch vor der Landtagswahl am 30. Mai 2010 fordert. „Es ist höchste Zeit, mit der Umsetzung zu beginnen. Schließlich geht es auch darum, dass die Bevölkerung noch vor der Wahl ehrlich darüber informiert wird, ob die Mindestsicherung im Burgenland als soziale Hängematte ausgelegt wird, oder als Sprungbrett für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt“, meint der ÖVP-Chef, der das niederösterreichische Modell als Vorbild nennt: „Um Missbrauch zu verhindern, ist in Niederösterreich die Mindestsicherung bei erstmaliger Zuerkennung auf sechs Monate befristet. Danach kann ein neuer Antrag gestellt werden, und zwar auf maximal ein Jahr. Eine Verlängerung auf jedes weitere Jahr ist nur dann möglich, wenn Arbeitswilligkeit eindeutig nachgewiesen wird.“
Die ÖVP tritt außerdem dafür ein, dass es die Mindestsicherung zwölf Mal und nicht 14 Mal gibt. „Eine 14malige Auszahlung wäre eine große Ungerechtigkeit gegenüber jedem Arbeitenden mit geringem Gehalt gewesen und hätte womöglich zu Missbrauch beigetragen“, so Steindl.
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