Verteidigung spricht von Tragödie
Lebenslang für Mord am Sozialamtsleiter

Am Landesgericht in Feldkirch bekennt sich Angeklagter Soner Ö. der absichtlichen schweren Körperverletzung schuldig. | Foto: pixabay
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Der Mordprozess gegen Soner Ö. ging in die finale Runde. Das nicht rechtskräftige Urteil: lebenslang.

FELDKIRCH. Heute, Mittwoch, wurde am Landesgericht Feldkirch das Urteil im Mordprozess gegen den in Vorarlberg aufgewachsenen 35-jährigen Asylwerber Soner Ö. erwartet. Ö. hatte im Februar 2019 den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen.

Lebenslange Haft, lautet das einstimmige Urteil der acht Geschworenen im Mordprozess um den getöteten Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, nach nur zwei Stunden Beratung. Das 49-Jährige Opfer war im Februar 2019 in seinem Büro von dem 35-jährigen, alkoholisierten und unter Medikamenten stehenden Mann im Streit um die Grundversorgung mit einem Küchenmesser erstochen worden.  

Während des Prozesses hatte sich der Verurteilte mehrmals der absichtlichen schweren Körperverletzung mit Todesfolge schuldig bekannt, nicht aber des Mordes. Es habe sich lediglich um einen „Unfall“ gehandelt, so der 35-Jährige. Ein Gutachten der Gerichtsmedizin zeigte Gegenteiliges: Demnach war der Körper des Todesopfers mit 14 Stich- bzw. Schnittverletzungen versehrt worden.

Gerichtspsychiater glaubte an Zurechnungsfähigkeit

Der Angeklagte muss lebenslang hinter Gitter, mehreren Hinterbliebenen des Getöteten muss er je 20.000 Euro Entschädigung zahlen. Gerichtspsychiater Reinhard Haller hatte Soner Ö. wohl eine höhergradige Persönlichkeitsstörung attestiert, bescheinigte dem Mann aber Zurechnungsfähigkeit. Ö. hatte angegeben, dass er, nachdem er von österreichischen Behörden in die Türkei abgeschoben worden war, als Scharfschütze in den Krieg gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gezogen war. Haller ging in seinem Gutachten davon aus, dass posttraumatische Störungen mit im Spiel gewesen sein könnten.

In der Urteilsbegründung sprach Richter Martin Mitteregger von einer „äußerst brutalen, rachsüchtigen und heimtückischen Tat“. Zur Vorgeschichte: Ö., der in die Türkei abgeschoben worden war, war Anfang 2019 illegal nach Österreich eingereist und hatte um Asyl angesucht. Der erstochene Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor nach der 15. Verurteilung Ö.s – ein Aufenthaltsverbot gegen ihn erwirkt, weshalb die Staatsanwaltschaft eben Rache als Motiv sah.

Das Urteil der Geschworenen ist nicht rechtskräftig.

Debatte um Sicherungshaft 

Der Fall hatte eine große Debatte über die vom damaligen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ausgelöste Sicherungshaft ausgelöst. Kanzler Sebastian Kurz und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) haben sich nun erneut für eine Reform ausgesprochen, die Grünen äußerten sich skeptisch. Nötig dafür wäre eine Verfassungsänderung, also eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Im türkis-grünen Regierungsprogramm heißt es, dass die „Sicherungshaft zum Schutz der Allgemeinheit“ bei Personen greifen soll, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die „öffentliche Sicherheit gefährden“. Verhängt werden können soll die zeitlich beschränkte Sicherungshaft nur mit einer richterlichen Genehmigung.

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Am Landesgericht in Feldkirch bekennt sich Angeklagter Soner Ö. der absichtlichen schweren Körperverletzung schuldig. | Foto: pixabay
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