Stadttunnel Feldkirch
UVP-Verhandlung vor Bundesverwaltungsgericht abgeschlossen

Sobald ein rechtskräftiger Baubescheid vorliegt, kann mit den ersten Vorbereitungsarbeiten begonnen werden. | Foto: VLK
  • Sobald ein rechtskräftiger Baubescheid vorliegt, kann mit den ersten Vorbereitungsarbeiten begonnen werden.
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Stadttunnel-Projektleiter Braza hofft nun auf eine weitere zügige Bearbeitung

Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Wien wurde Dienstag, 12. Februar das Parteiengehör zum UVP-Genehmigungsverfahren in zweiter Instanz beendet. Damit ist das Gesamtermittlungsverfahren für das geplante Verkehrsentlastungsprojekt in Feldkirch geschlossen, das Erkenntnis wird schriftlich zugestellt werden.

Die beiden Teilbereiche Verkehr und Lärm wurden in der Verhandlung heute abschließend behandelt und vom Bundesverwaltungsgericht in Wien ebenso geschlossen wie das gesamte Ermittlungsverfahren zum Stadttunnel Feldkirch. Im Rahmen der UVP-Verhandlung in zweiter Instanz gaben zahlreiche Gutachter fachliche Antworten auf die von den Gegnern des Stadttunnels aufgeworfenen Fragen zum Entlastungsprojekt. Die Themen bezogen sich vor allem auf die Verkehrsentwicklung, die Luft- und Lärmsituation sowie auf die Auswirkungen während der Bauphase.

Sobald ein rechtskräftiger Baubescheid vorliegt, kann mit den ersten Vorbereitungsarbeiten begonnen werden. Als Beispiel nennt Braza die Umlegung der Straße im Bereich des Schulbrüder-Areals sowie Vorbereitungen für die künftige Straßenführung in der Felsenau. Ein weiteres dringendes Vorhaben sind die Vorbereitungen für den umweltfreundlichen Abtransport des Tunnelausbruchmaterials mit der Bahn in der Felsenau.

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