Unsere Nachbarn haben bald Leichen im Keller!
Unglaublich: In Stammersdorf will sich ein Hausbesitzer ein Grab mit Platz für neun Särge bauen.
(ae). Ende Jänner wurden die Anrainer der Schuchardtstraße zu einer Bauverhandlung geladen. Unter dem unscheinbaren Namen eines Nebengebäudes sollte das Vorhaben möglichst nicht viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Manfred K. ging dennoch zum Termin bei der Baupolizei und war überrascht zu erfahren, dass der Nachbar des familieneigenen Grundstücks zukünftig gerne neun Leichen im Keller hätte. Das Nebengebäude ist nämlich ebenerdig als Gebetshaus gedacht und im Untergeschoss für neun Särge ausgelegt. "Wir finden das hygienisch sehr bedenklich, da auch der Marchfeldkanal in der Nähe und das Grundwasser möglicherweise gefährdet ist", erklärt K.
Verschiedene Einreichungen
Überraschend ist, dass Privatbegräbnisstätten grundsätzlich zulässig sind. In Wien herrscht kein definitiver Friedhofszwang. Verschiedene Bewilligungen sind jedoch erforderlich. "Bei der Baupolizei wurde lediglich eine Privatbegräbnisstätte eingereicht. Ob darin im Untergeschoß eine Gruft eingerichtet werden darf, hängt im Wesentlichen von der Bewilligung der MA 40 nach dem Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz ab", erklärt Hannes Kirschner von der MA 37.
"Neu zu errichtende Privatbegräbnisstätten sind nach Willen des Gesetzgebers primär für die Beisetzung von Leichenasche vorgesehen.
Eine Beisetzung von Leichen in einer Privatbegräbnisstätte bedarf deshalb einer besonders sorgfältigen Prüfung, die gerade von der MA 40 vorgenommen wird.
Da es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt, dürfen aus Gründen des Datenschutzes und der Amtsverschwiegenheit keine weiteren Auskünfte gegeben werden", weiß MA40-Pressesprecher Oliver Metzl.
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