Elfährige Schülerin von Flötenlehrer begrabscht

Richter Helmut Neumar las dem Angeklagten gehörig die Leviten "Eine Riesensauerei, die sie da angerichtet haben und dazu noch unter Ausnützung ihrer Stellung als Lehrer" | Foto: mr
  • Richter Helmut Neumar las dem Angeklagten gehörig die Leviten "Eine Riesensauerei, die sie da angerichtet haben und dazu noch unter Ausnützung ihrer Stellung als Lehrer"
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Ein 50-jähriger Flötenlehrer aus dem Bezirk wurde wegen Missbrauchs schuldig gesprochen.

¶ BEZIRK (mr). Die damals elfjährige Schülerin nahm in den Jahren 2009 und 2010 Einzelunterricht in Querflöte an der Musikschule einer kleinen Ortschaft im Bezirk. Nach einiger Zeit begann ihr damals knapp 50-jähriger Musiklehrer ihre Brüste oberhalb und unterhalb der Kleidung zu streicheln, während sie auf dem Instrument übte. Bald erweiterte er seine Aktivitäten auf ihren Schambereich, dort jedoch stets oberhalb der Kleidung.
Es dauerte eine Weile bis sich die heute knapp 14-jährige anvertraute und ein Ermittlungsverfahren gegen ihren ehemaligen Flötenlehrer lostrat.

Nur Haltungskorrekturen
Vor der Polizei behauptete er noch, er habe sie bloß angefasst um Haltungskorrekturen vorzunehmen und dabei möglicherweise ihre Brüste gestreift.
Bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung gestand er jedoch zu, dass die Berührungen mit Haltungskorrekturen nichts zu tun hatten. „Waren Sie verliebt in das Mädchen?“ wollte der vorsitzende Richter Helmut Neumar wissen. Auf die Antwort: „Nein, sie hat mich aber irgendwie angezogen“ stellte der Vorsitzende fest: „Na gut, dann war es nur Geilheit!“ Der Angeklagte weiter: „Wir haben darüber nie gesprochen, sie sagte nie, dass sie das nicht will, ich habe ihr Schweigen völlig falsch verstanden.“

Befristetes Berufsverbot
Nach längerer Beratung verkündete der Vorsitzende einen Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses.
Neben einer unbedingten Geldstrafe von 3.000 € fasste der Angeklagte eine neunmonatige Haftstrafe aus, deren Vollzug für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Für die Dauer von drei Jahren wurde ihm auch die Berufsausübung untersagt, jedoch nur beschränkt auf den Einzelunterricht von Minderjährigen.

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