Prottes
Fachenquete für Vereine liefert wichtige Informationen
Muss ich mein Vereinsfest der AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger) melden? Diese Frage beschäftigte die teilnehmenden Vereine an der Fachenquete in Prottes besonders. Konrad Tiefenbacher, Projektleiter von Service Freiwillige gab den zahlreich erschienen Vereinsfuntionär:innen kompetente Auskünfte.
PROTTES. Bei der Fachenquette für Vereine drehte sich alles um die eine Frage: Muss man Vereinsfeste der AKM melden? Die Experten haben zusammenfassend die wichtigsten Regeln erklärt:
Regel Nummer eins
Auch gemeinnützige Vereine sind grundsätzlich AKM-pflichtig. Daher – jede öffentliche Veranstaltung unbedingt melden, sonst kann es teuer werden.
„Ganz wichtig ist, dass nicht nur Live-Unterhaltung wie Musikaufführungen oder Lesungen unter die AKM-Pflicht fallen. Denn viele vergessen, dass auch das öffentliche Abspielen von Bild- oder Tonträgern sowie von Radio- oder Fernsehsendungen der AKM gemeldet werden muss“,
so Konrad Tiefenbacher.
Regel Nummer zwei
Nicht nur sogenannte „Großveranstaltungen“ gelten als öffentliche Veranstaltungen. Auch für eine Firmenfeier oder eine Vereinsveranstaltung – prinzipiell für jedes Fest außerhalb des engsten Familienkreises - ist eine Nutzungsbewilligung erforderlich, auch wenn die Veranstaltung nicht öffentlich angekündigt wird.
Regel Nummer drei
Die AKM, nicht der Veranstalter, entscheidet, ob die Ausnahmebestimmungen angewendet werden können. So verzichtet die AKM manches Mal bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder bei Veranstaltungen ohne jeglichen Erwerbszweck auf die Einhebung von Gebühren
Fazit
Jede Veranstaltung ist bei der AKM spätestens drei Tage vor der Veranstaltung anzumelden. Die AKM prüft dann, ob wirklich alle Voraussetzungen für die Anwendung der gesetzlichen Ausnahmebestimmungen erfüllt sind.
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