"Reißen Sie sich zusammen!"

GÄNSERNDORF. "Ihr Kind wird zu 50 Prozent behindert sein. Grad der Behinderung: unbekannt." Diese Diagnose veränderte alles im Leben von Susanne D. (Name von der Redaktion geändert). Eine Woche blieb den jungen Eltern, darüber zu entscheiden, wie das Leben ihres Kindes, und damit ihr eigenes, weiterhin verlaufen würde.

Depressionen
Pränatale Depressionen waren die Folge. Die Gynäkologin riet ihrer Patientin dringend, sich von ihrem Beruf freistellen zu lassen. Mit dem Befund der Frauenärztin und den Attesten des AKH über den Gesundheitszustand des Ungeborenen beschritt Susanne den dafür nötigen Amtsweg.
Die für Freistellungen zuständige Amtsärztin hatte für die junge Frau allerdings kein Verständnis: "Sie sagte, ich hätte mich zusammenzureißen. Das könnte jeder Frau passieren", gibt Susanne den Besuch wieder.
Der Rausschmiss aus dem Zimmer führte zum Zusammenbruch der Schwangeren und einer Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Situation. Ein neurologisches Gutachten beschied der Frau Arbeitsunfähigkeit. Ein neuerlicher Besuch beim Amt für Gesundheit verlief überraschend. Ohne ein weiteres Mal zu der Amtsärztin vorgelassen worden zu sein, hielt Susanne ihre Freistellung in Händen - überreicht von der Sekretärin.
Verschärfte Gesetze
Die Amtsärztin verweist auf die Verschärfung der Gesetzeslage 2010. Wurden in jenem Jahr noch 5.766 Schwangere freigestellt, waren es 2011 österreichweit nur noch rund 800. Lediglich 18 Diagnosen sind dafür vorgesehen. Ob Susannes dazuzählt, bestätigt die Amtsärztin nicht, da sie sich an den konkreten Fall nicht erinnern kann. "Die Begründung für einen Antrag auf Freistellung obliegt der FachärztIn des jeweiligen medizinischen Fachgebietes", erklärt man seitens der Bezirkshauptmannschaft.
"Ich habe aus dieser Geschichte gerlernt, solche Termine nicht mehr alleine wahrzunehmen. Jeder Schwangeren kann ich nur raten, in Begleitung zur Amtsärztin zu gehen", appelliert die junge Frau an andere Betroffene.
Karina Seidl

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