Ist die EU-Wahl nichtig???
Wenn Faymann und Kurz auf Juncker als Kommissionspräsident pochen um damit den Wählerwillen zum Durchbruch zu verhelfen sollte man zu allererst einmal die Frage klären, ob die EU-Wahl wie von vielen Rechtsexperten mittlerweile befürchtet in Wahrheit verfassungswidrig und damit nichtig war.
Neben der Problematik der Mehrfachwahl durch Doppelstaatsbürger wie sie uns aus Deutschland nachweisbar bekannt ist und auch in Österreich nicht auszuschließen ist, gibt es noch ein weiteres Problem, nämlich dass es keine europäische Wählerevidenzliste gibt, womit von einer Wahl beruhend auf verfassungsrechtlichen Richtlinien (Jeder hat eine Stimme, usw.) überhaupt keine Rede sein kann.
Ist die Wahl verfassungswidrig und nichtig, was z. B. die in Deutschland erfolgreiche AfD und auch zahlreiche Rechtsexperten annehmen, dann kann ich auch auf Basis einer ungültigen Wahl keine Posten besetzen außer ich bin mir dieses Mankos bewusst und will die Bevölkerung absichtlich vor vollendete Fakten stellen. Hinzukommt, dass die europäische Kommission schon vor längerer Zeit auf die Problematik der möglichen Mehrfachwahl von Doppelstaatsbürgern und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit hingewiesen hat, womit dieses Problem auch nicht wie z. B. die Milliardenlücke nach der NR-Wahl 2013 plötzlich aufgetreten sein kann sondern bewusst in Kauf genommen wurde.
Unbestritten ist, dass eine Verbundenheit zwischen den politischen Vertretern und den Bürgern auf Basis der geltenden Rechtsnormen herzustellen ist.
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