2 1/2 Jahre Freiheitsstrafe für Retzer
Angeklagter (48) nahm Sexdienste eines 13-jährigen Strichers in Anspruch.
RETZ/KORNEUBURG (mr). Die Ermittlungen im Verfahren gegen drei Retzer Brüder, die einen zur Tatzeit Siebenjährigen anal vergewaltigt hatten (die Bezirksblätter berichteten über diesen Fall vorigen September), haben eine Menge Dreck an die Oberfläche gespült.
In einem weiteren Schöffenprozess vorige Woche ging es (großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit) darum, dass sich der Mittlere des Trios ein Körberlgeld verdient hatte, indem er einem 48-j. Retzer entgeltlich Sexdienste anbot. Diese Dienstleistungen erbrachte der Stricher zum Teil vor seinem 14-ten Geburtstag. Damit ist der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen erfüllt.
Weiters wirft die Anklage dem Retzer vor, an seinem Lustknaben nach dem 14-ten Geburtstag gewaltsam gegen dessen Willen einen Analverkehr vollzogen zu haben.
Der Schöffensenat fällte einen Schuldspruch im Sinne der Anklage und verhängte eine 2½ jährige Haftstrafe. Nach der (öffentlichen) Urteilsbegründung hat der Stricher zunächst dem vom Angeklagten gewünschten Analverkehr zugestimmt, diesen aber abbrechen wollen, weil er Schmerzen verspürte - der Angeklagte hat jedoch diesen Wunsch ignoriert, ihn niedergedrückt und weitergemacht. Urteil nicht rechtskräftig!
Anzumerken ist, dass der damals 14-j. Stricher einen von ihm als schmerzhaft empfundenen Analverkehr, als 15-jähriger in Gesellschaft seiner Brüder bedenkenlos an einem vor Schmerzen schreienden 7-jährigen Knaben vollzogen hat.
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