2013: Neue Gesetze, mehr Kosten
Das neue Jahr bringt viele Änderungen, vom befristeten Führerschein bis zu höheren Versicherungsprämien für Frauen.
(ae). Ab dem 1. Jänner werden nur noch auf 15 Jahre befristete Führerscheine ausgegeben, die allerdings nach Ablauf ohne gesundheitliche Untersuchung verlängert werden sollen. Wer noch einen Papierführerschein hat, braucht sich aber nicht zu sorgen: Alle vor 2013 ausgestellten Lenkerberechtigungen gelten noch bis zum Jahr 2033.
Teurer werden Verkehrsstrafen. Sowohl bei Organmandaten als auch bei Anonymverfügungen wurden die Mindestsätze angehoben. So wird eine Anonymverfügung in Zukunft statt 220 Euro gleich 500 kosten. Und bei Organmandaten dürfen Polizisten jetzt bis zu 210 Euro gleich kassieren, bisher waren es nur 36. Ebenfalls angehoben wurde der Preis für die Autobahnvignette, sie kostet jetzt 80,60 Euro.
Aber nicht nur Autofahrer werden zur Kasse gebeten: Mit 1. Jänner wurde die Rezeptgebühr um 15 Cent auf 5,30 Euro erhöht und die E-Card kostet jetzt 10,30 Euro Gebühr pro Jahr. Ab 1. Februar erhöht die Post ihre Pakettarife. Empfindliche Prämiensteigerungen werden auf viele weibliche Versicherte zukommen: Bisher zahlten ja Frauen häufig niedrige Tarife bei Lebens-, Unfall- oder Autoversicherungen. Das ist jetzt vorbei. Nach einer EU-Richtlinie müssen die Frauentarife an jene der Männer angepasst werden.
Ebenfalls teurer wird das Leben für manche Studenten: Für „langzeitstudierende“ also solche, die bestimmte Sollzeitvorgaben überschreiten, gelten wieder Strudiengebühren- Rund 15% der Studierenden sind davon betroffen, und zwar mit 363,36 Euro pro Semester, für Bummel-Studenten aus Nicht-EU-Ländern sind 726,72 fällig.
Verbilligungen gibt es auch: So wird zum Beispiel von Hochzeitspaaren ab 2013 nur noch eine Pauschalgebühr von 50 Euro eingehoben, bisher mussten Brautpaare für jedes benötigte Dokument extra zahlen. Und Pendler bekommen pro Kilometer Fahrt zum Arbeitsplatz einen Euro. Gesetzliche Änderungen treffen unter anderem die Radfahrer, die jetzt nicht mehr während der Fahrt mit dem Handy telefonieren dürfen und Jugendliche, die sich einer Schönheitsoperation unterziehen wollen. Solche Eingriffe sind jetzt unter 16 Jahren generell verboten´und bis 18 Jahre dürfen sie nur durchgeführt werden, wenn vorher eine psychologische Beratung erfolgt ist und die Erziehungsberechtigten eingewilligt haben. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen werden Geldstrafen bis 15.000 Euro verhängt.
Was sonst noch neu ist:
Bahnfahrer erhalten Geld zurück, wenn Züge unpünktlich sind.
Sexualstraftäter können nicht mehr ihre ganze Strafe mit einer Fußfessel verbringen.
Bauern und Selbständige be-kommen mehr Wochengeld.Für Patchwork-Familien gibt es Erleichterungen, zum Beispiel beim Pflegeurlaub.
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