Das neue Jahr bringt neue Härten

Bei Verstößen gegen Handyverbot reicht in Zukunft der Radar-Fotobeweis für Strafen. Die Autokralle als Zwangsmaßnahme für Temposünder.	Foto: Archiv
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  • Bei Verstößen gegen Handyverbot reicht in Zukunft der Radar-Fotobeweis für Strafen. Die Autokralle als Zwangsmaßnahme für Temposünder. Foto: Archiv
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BEZIRK (ae). 2017 ändern sich etliche Gesetze und Bestimmungen und nicht alle zur Freude der BürgerInnen. Zuerst die guten Nachrichten: Ab heuer müssen ArbeitnehmerInnen nicht mehr den Lohnsteuerausgleich beantragen. Er wird jetzt automatisch vom Finanzamt durchgeführt. Und der Selbstbehalt für Spitalsaufenthalte entfällt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Das Kindergeldkonto, das für Neugeborene ab dem 1.1.2017 gilt, macht das Kinderbetreuungsgeld flexibler und soll Eltern künftig mehr Wahlmöglichkeiten lassen.

Änderung beim Erbrecht

Auch von den Änderungen im Erbrecht werden manche profitieren. So können jetzt auch Lebensgefährten auch ohne Testament erben, wenn es keine anderen gesetzlichen Erben gibt.
Und ab 15. Juni entfällt im gesamten EU-Ausland die Roaminggebühr fürs Telefonieren und Internetsurfen mit Mobilgeräten. Abgeschlossen wurde auch die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) in den NÖ Landeskliniken, heuer wird mit der Einführung in den Arztpraxen begonnen. Für viele weniger erfreulich dagegen ist das Ende des Bankgeheimnisses. Ab spätestens Ende September sind Sparguthaben im gesamten EU-Raum nicht mehr anonym Auch die Landwirte haben aufgrund der Einführung neuer Einheitswerte nicht viel zu lachen. Da die Einheitswerte die Basis für Steuer und Sozialabgaben darstellen, führt deren Erhöhung auch zu einer Erhöhung der Steuerlast und der Sozialkosten für die bäuerlichen Betriebe.

Radklammern

Eine Menge Neues gibt es schließlich auch für den Straßenverkehr. So entfällt das sogenannte Anhalterfordernis der Polizei für die Ahndung von Verstößen gegen das Handyverbot, die Gurt- oder Helmpflicht oder mangelnde Kindersicherung. Zur Bestrafung dieser Delikte reicht jetzt auch der Fotobeweis aus einer Radarbox. Es geht aber noch härter: Nach dem Immisionsgesetz Luft (IG-L) dürfen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in solchen Zonen auch Zwangsmaßnahmen zur Verhinderung der Weiterfahrt ergriffen werden. Der Gesetzgeber sieht dazu entweder die Abnahme der Fahrzeugschlüssel oder das Anbringen von Radklammern am Fahrzeug vor.
Ab 1. Juli wird die Probezeit für Führerscheinneulinge von zwei auf drei Jahre ausgedehnt und bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer kommt noch ein Probejahr dazu. Beim Mopedführerschein wird auf Computerprüfung umgestellt, und das Mindestalter für den Ausbildungsbeginn wurde auf 2 Monate vor dem 15. Geburtstag festgelegt.

Zur Sache:

In Wien haben sich die Kurzparkzonen mit 10 c1. um 5% verteuert und es sind nur noch die neuen Parkscheine mit höherem Tarif gültig. Die alten Parkscheine können noch bis Juni gegen neue getauscht werden. Gestiegen sind auch die Kosten für das Abschleppen. Günstiger werden dafür Elektroautos. Sie bekommen ab April grüne Nummerntafeln und sollen gratis parken und Busspuren benutzen dürfen.

Bei Verstößen gegen Handyverbot reicht in Zukunft der Radar-Fotobeweis für Strafen. Die Autokralle als Zwangsmaßnahme für Temposünder.	Foto: Archiv

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