Genug Platz zum Austoben
Im Bezirk Hollabrunn gibt es 159 öffentliche Kinderspielplätze.
(ae). Die Quantität des Angebotes an Kinderspielplätzen in den 24 Großgemeinden des Bezirks ist recht üppig. Kaum eine Katastralgemeinde, und sei sie noch so klein, in der es nicht zumindest einen öffentlichen Spielplatz gibt, auf dem sich die Kinder austoben können. Auch wenn nicht alle immer der Europäischen Norm DIN EN 1176 entsprechen und sich nicht jeder Spielplatz auf dem neuesten Stand der Geräteausstattung befindet und manche nicht immer optimal gepflegt werden.
Stadt Hollabrunn spitze
Spitzenreiter bei der Anzahl der gebotenen Freizeiteinrichtungen für Kinder ist, wenig überraschend, die Bezirkshauptstadt Hollabrunn mit insgesamt 27 Spielplätzen, verteilt auf alle Katastralgemeinden. An zweiter Stelle folgt Göllersdorf mit 15, gefolgt von Ravelsbach, Zellerndorf und Ziersdorf mit jeweils 10 Spielplätzen. Aber auch die kleinsten Gemeinden wie Alberndorf und Retzbach bieten zumindest zwei öffentlich zugängliche Spielanlagen für die jüngsten Gemeindebewohner.
Über den Landesvorgaben
Damit sind die Gemeinden des Bezirks weit über den aktuellen Landesvorgaben. Nach dem NÖ Spielplatzgesetz 2002 genügt es nämlich, für je 5.000 Einwohner einer Gemeinde beziehungsweise für jede geschlossene Ortschaft mit mehr als 1.000 Einwohnern für die Errichtung einer mindestens 1.000 m² großen Spiellandschaft zu sorgen.
Wobei definiert ist: „Spiellandschaften bestehen aus einem Spielplatz mit mindes-tens 600 m² Größe und anderen öffentlichen Spielflächen mit insgesamt mindestens 400 m². Diese Spielflächen sollten untereinander und zum Spielplatz durch Fuß- und/oder Radwege verbunden sein, wobei sie in einer Entfernung von höchstens 400 m liegen sollten.“
Ebenfalls verpflichtend ist in Niederösterreich beim Neubau von Wohnanlagen mit mehr als 4 Wohnungen die Errichtung eines nicht öffentlichen Spielplatzes auf dem Bauplatz.
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