Katzenmorde sind strafbare Tat
Viele Reaktionen rief unsere Berichterstattung über den Abschuss von Katzen in Gaindorf hervor.
BEZIRK (ag). Das Interesse zu diesem brisanten Thema spaltet den Bezirk. Die Redaktion der Bezirksblätter Hollabrunn erhielt viele Schreiben gegen den Abschuss von Katzen. Allerdings auch einige Argumente, die dafür sprechen.
Katzen gefährlich für Vögel
So erklärt etwa der Leiter der Jagdgesellschaft Retz, Johannes Rücker, dass Katzen für die Artenvielfalt ein gefährlicher Hauptfeind geworden sind. „Man darf Tierliebe und Tierschutz nicht einseitig sehen. Denn das, was wildernde Katzen in der Natur und speziell in der Vogelwelt anrichten, kann artenvernichtend sein. Die 300m-Schutzzone vom letzten bewohnten Gebäude sollte für diese genug Raum zum Ausleben ihres Raubinstinktes sein. Und wenn sich Katzen weiter in die Landschaft vorwagen, dann sind es keine „Hauskatzen“ mehr sondern Raubtiere“, so Jäger Rücker. Sehr wohl ein strafbares Verhalten sei laut Fachtierarzt und Sachverständigen Univ.Lektor VR Mag. Dr. Reinhard Kaun dem Gaindorfer Jagdleiter vorzuwerfen (entsprechende Paragraphen siehe Zur Sache!).
Weiters empfiehlt er die Einbindung der Exekutive in Form einer Anzeige wegen Verdachtes des Verstoßes gegen §§ 125 und 222 StGB und sofortige Veranlassung der Beiziehung eines sachverständigen Tierarztes.
Änderung des Jagdgesetzes
Der Ö Tierschutzverein dazu: „Skandalöse Gesetzgebung spielt schussgeilen Jägern in die Karten!“ Der Abschuss von Haustieren greift in das Eigentumsrecht und auch in die emotionale Beziehung von Familien zu ihren Tieren ein. Laut Christian Hölzl, Sprecher vom Tierschutzverein, sind die Jagdgesetze nicht mehr zeitgemäß, und deshalb fordert der Tierschutzverein die Landesgesetzgeber auf, die Jagdgesetze dringend zu reparieren und ein generelles Abschussverbot von (vermeintlich) wildernden Haustieren festzuschreiben.
„Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, startet der Tierschutzverein mit der Plattform „Initiative zur Abschaffung der Jagd“ eine Zusammenarbeit. Beide Organisationen beraten geschädigte Haustierbesitzer und erstatten Strafanzeige. Weitere Informationen und Abgabe von Unterstützungserklärungen unter www.tierschutzverein.at sowie www.abschaffung-der-jagd.at
Zur Sache:
§ 125 StGB Sachbeschädigung: Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 222 StGB (Auszug): Wer ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer ein Wirbeltier mutwillig tötet.
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