Nur Mittergrabern ist dagegen

Dieses Transparent und das Werbematerial im Vorraum zum Wahllokal ist der Grund des Einspruchs.Foto: Alfred Eipeldauer
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  • hochgeladen von Josef Hess

(ae). Wie die Bezirksblätter schon in der Ausgabe 4 berichteten, wurde am 20. Jänner in der Großgemeinde Grabern über einen geplanten Windpark abgestimmt. Während es in vier Katastralgemeinden bei hoher Wahlbeteiligung eine klare Zustimmung für die Pläne der Gemeinde gab, lehnten die BürgerInnen in Mittergrabern den Windpark mit Zweidrittelmehrheit ab.

Rätsel um Mittergrabern
Ortsvorsteher Friedrich Kamtner kann sich den Ausgang der Abstimmung in seinem Ort nicht recht erklären und meint, dass möglicherweise nicht alle Informationen, die für den Windpark sprechen, bei den Mittergrabernern angekommen sind. Aber auch ein zweites Argument Kamptners könnte zutreffen: „Bei uns werden viele die Windräder aus ihren Fenstern sehen können, das könnte auch ein Grund für die Ablehnung sein.“ Wobei es noch gar nicht sicher ist, ob die Befragung nicht wiederholt werden muss.

Einspruch bei der BH
Der Verein „Landschaftsschutz Grabern“ (Sprecher Leopold Dungl) wird ja sowohl in Schöngrabern als auch in Obergrabern die Wahl bei der Bezirkshauptmannschaft (Bezirkswahlbehörde) anfechten.
Bezirkshauptmann Stefan Grusch konnte, bevor die Beschwerde von seiner Behörde bearbeitet wird, keine Stellung zu den Vorwürfen des „Landschaftsschutz Grabern“ nehmen, meinte aber: „Prinzipiell können solche Anfechtungen, wenn sie berechtigt sind, zur Wiederholung einer Abstimmung führen.“
Ob im Fall des Falles nur in den Katastralgemeinden Obergrabern und Schöngrabern oder in der gesamten Großgemeinde die Volksbefragung wiederholt werden müsste, meinte BH Grusch: „Auch das lässt sich vor Kenntnis der genauen Faktenlage nicht beurteilen, aber es sind beide Varianten möglich.“

Die Ergebnisse in den Katastralgemeinden:

Windpark ja nein
Mittergrabern 73 154
Obergrabern 83 39
Obersteinabrunn 56 34
Schöngrabern 325 204
Windpassing 50 42

Gesamt 587 473
Wahlbeteiligung: 74,68 %

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