Polizei macht auch heuer Schwerpunktaktionen
BEZIRK (ae). Rund 12.000 Raketen und Knallkörper, die jenseits der Grenze eingekauft wurden aber in Österreich nicht erlaubt sind, wurden im Vorjahr bei Kontrollen im Bezirk Hollabrunn beschlagnahmt. Dazu hagelte es Anzeigen gegen 160 Personen wegen der illegalen Einfuhr der zum Teil extrem gefährlichen Sprengkörper. Von 150 bis 400 Euro an Strafen wurden durch die Bezirkshauptmannschaft verhängt und dazu kommt natürlich auch der oft recht hohe Verlust durch die Beschlagnahme der eingekauften Raketen.
Vermehrte Kontrollen
Auch heuer wird die Polizei, motiviert durch den durchschlagenden Erfolg im Vorjahr, verstärkt darauf achten, dass nicht erlaubte Silvesterraketen und Knallkörper nicht so einfach von den Verkaufsständen an der Grenze in Kleinhaugsdorf nach Österreich gebracht werden können.
Bezirkspolizeikommandant Oberstleutnant Otto Schwingenschlögl: „Wir machen das ganze Jahr über im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung Schwerpunktaktionen auf den Straßen im Grenzraum. Und in den nächsten Wochen schauen wir wieder besonders auf den illegalen Import von Feuerwerkskörpern. Da werden die Kontrollen weiter verstärkt.“
Pyrotechnische Artikel sind in vier Klassen eingeteilt. Klasse 1 bezeichnet „Feuerwerksscherzartikel“, die auch in Räumen verwendet werden dürfen und ab 12 Jahren (F1) oder 16 Jahren (S1) gekauft werden dürfen. Artikel der Klasse 2, „Kleinfeuerwerk“ genannt, dürfen nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden.
Pyrotechnische Artikel der Klassen 3 und 4, wie sie von Händlern an der tschechischen Grenze verkauft werden, dürfen an Personen, die keine pyrotechnische Ausbildung nachweisen können, gar nicht abgegeben werden, und sie dürfen ohne entsprechende amtliche Genehmigung auch nicht gezündet werden. Sie sind auch deshalb für Laien besonders gefährlich, weil sie sich als Profifeuerwerk in der Handhabung von den frei verkäuflichen Raketen und Bomben der Klasse 2 erheblich unterscheiden.
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