Retz: Erneut Haft für Terrorbrüder
Zu drei Jahren Haft verurteilt: Drei Tage später wiederum straffällig
RETZ/KORNEUBURG (mr). Die Angeklagten (heute 20 bzw. 18 Jahre) haben sich als Retzer Terrorbrüder einen Namen gemacht. Trotz ihres jugendlichen Alters weisen beide etliche gerichtliche Verurteilungen auf (Nötigungen, gefährliche Drohungen, Körperverletzungen, Diebstähle). Zuletzt hatten sie drei Jahre wegen brutaler Vergewaltigung eines siebenjährigen Knaben ausgefasst - der Ältere bekam noch einmal vier Monate wegen Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens drauf.
Drei Tage nach der Verurteilung (sie hatten die Strafe noch nicht angetreten) feierten beide eine Party, bei der es rund ging.
Ihren feigen, schäbigen Charakter stellten beide unter Beweis, indem sie (übrigens nicht zum ersten Mal) auf einen Behinderten losgingen, ihn bedrohten und auch leicht verletzten. Dem 18-jährigen passte es nicht, als ein weiblicher Gast die Party verlassen wollte, er packte sie so derb, dass sie Hämatome an den Oberarmen erlitt.
Am nächsten Tag pöbelte der Jüngere in Retz zwei junge Frauen an. Als diese Anstalten machten mit dem Handy die Polizei anzurufen, hielt er beiden ein Messer unter die Nase und bedrohte sie: "Es passiert euch was, wenn ihr anruft".
Der jüngere Angeklagte fasste neun Monate unbedingte Haft aus, sein Bruder drei. Offene bedingte Strafen widerrief Richter Franz Furtner hingegen nicht, weil er bei ihnen "noch nicht Hopfen und Malz verloren" sah. Ob sein Optimismus berechtigt ist, wird uns die Zeit nach ihrer Entlassung aus der Strafhaft lehren.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.