Abgang mit einer Panne
Günther Bradac trat als Bürgermeister zurück. Sein Rücktritt als Gemeinderat blieb aber bislang aus.
GUNTERSDORF (ae). Wie berichtet, hat Günther Bradac nach erheblichen Turbulenzen um seine Amtsführung mit 19. Oktober seinen Rücktritt als Bürgermeister erklärt. Was er aber damals nicht gemacht hat, ist, auch sein Gemeinderatsmandat zurückzulegen. Was deshalb zum Problem wird, weil Bradac weder zur nachfolgenden Gemeinderatssitzung noch zur Bürgermeisterwahl im Gemeinderat erschien und der ÖVP auf diese Art ein Mandat fehlt, dass sie nicht nachbesetzen kann, so lange Bradac nicht zurücktritt.
Am 12. November erklärte Günther Bradac in einem Telefonat mit den Bezirksblättern: „Das war ein Formalfehler, dass ich als Gemeinderat nicht zurückgetreten bin, inzwischen habe ich aber eine schriftliche Rücktrittserklärung abgegeben.“
Davon war auch zwei Tage später im Gemeindeamt noch nichts bekannt, wie Bürgermeis-ter Roland Weber sagt: „Bei uns ist noch immer keine Rücktrittserklärung eingegangen, ich weiß nicht, wo er die abgegeben hat. Ich finde, ein Mandatar sollte sich den Wählern gegenüber fair verhalten.“
Schlechter Abgang
Auf die Frage, ob er nicht befürchte, Bradac könnte als „wilder“ Abgeordneter im Gemeinderat bleiben, meint Weber: „Er tut sich nichts Gutes damit. Die 13 Jahre seiner Amtszeit sind nicht so schlecht gewesen wie sein Abgang. Spätestens bei der Gemeinderatswahl 2015 wird sich das Problem von selbst erledigen.“
Auch die Opposition versteht das Verhalten des Alt-Bürgermeisters nicht mehr. FPÖ-GR Rudolf Grötzer: „Bradac zeigt sich sehr uneinsichtig. Und dass er sagt, er hat seinen Rücktritt schon bekannt gegeben, heißt gar nichts. Er hat ja auch vor seinem Abgang als Bürgermeister versprochen, einen Brief an die Bevölkerung mit Erklärungen zu verfassen, den gibt es bis heute nicht.“
Sollte Günther Bradac auch weiterhin nicht zu den Gemeinderatssitzungen erscheinen, gibt es allerdings auch eine Ausschlussmöglichkeit. Laut NÖ Gemeindeordnung § 110 verliert ein Mitglied des Gemeinderates sein Mandat, wenn es dreimal aufeinanderfolgend unentschuldigt Sitzungen fernbleibt und es der Bürgermeister nach dem zweiten Mal schriftlich aufgefordert hat, seiner Teilnahmepflicht nachzukommen. Nach einer entsprechenden Meldung an die Bezirkshauptmannschaft stellt diese dann den Mandatsverlust per Bescheid fest.
Alt-Bürgermeister und GR Günther Bradac war bis Redaktionsschluss nicht mehr für eine Stellungnahme erreichbar.
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