Neuer Anschlag auf die Wirte
VGH-Urteil verlangt mehr Schutz für Nichtraucher in Lokalen. Betriebe müssten wieder umbauen.
BEZIRK (ae). Der Verwaltungsgerichtshof hat einem Kläger Recht gegeben, der es als unzumutbar empfand, beim Betreten eines Lokals oder beim Gang auf das WC durch einen Raucherbereich gehen zu müssen. Die obersten Richter stellten in ihrem Urteil fest: „Nichtraucherräume und Toiletten müssen ohne Durchschreitung eines Raucherbereiches erreichbar sein.“
Neuerlicher Umbau
Dies hat zur Folge, dass etliche Lokalbesitzer, die Wirtschaftskammer schätzt die Zahl österreichweit auf fünfstellig, ihre Räume noch einmal umbauen müssen, nachdem sie dies nach Inkrafttreten des Tabakgesetzes schon einmal getan haben, um Nichtraucherbereiche zu schaffen. Birgit Reisinger vom gleichnamigen Restaurant in Hollabrunn ärgert sich über diese neue Schikane: „Die Kleinen, die alles umgebaut haben, kommen jetzt wieder zum Handkuss. Wir selbst brauchen nichts zu ändern, weil wir zwei Eingänge haben. Wer nicht durch den Rauch gehen will, kann den zweiten Eingang benutzen.“ Petra Rammel vom Gasthaus zum Goldenen Engel in Hollabrunn ist ebenfalls entsetzt über die VGH-Erkenntnis: „Jedes Gasthaus hat vorne die Schank, dort wird geraucht. Wenn das nicht mehr geht, kann ich zusperren.“ Als Ausweg böte sich laut Rammel für Nichtraucher an, den Eingang durch den Hof zu benützen. „Aber soll ich vielleicht anschreiben: Nichtraucher bitte zum Hintereingang?“, fragt sie.
„Das ist ein Verhängnis, das ist ein Witz“, war die Reaktion im Retzer Schlossgasthaus Brand auf das VGH-Urteil, „die reinste Diskriminierung. Es wäre höchste Zeit, dass von der Regierung Rechtssicherheit hergestellt wird.“ Eine typisch österreichische Lösung scheint aber zu sein, dass die Einhaltung des Tabakgesetzes von keiner Behörde aktiv kontrolliert wird. Weder Polizei noch BH sind laut Gesetz dafür zuständig. BH Stefan Grusch: „Laut dem Gesetz kann die BH gar nicht von sich aus kontrollieren. Wir können nur tätig werden, wenn eine Anzeige gemacht wird. Dann überprüfen wir die Sachlage.“ Und die Anzeigen halten sich, jedenfalls im Bezirk Hollabrunn, bisher in Grenzen. „Heuer waren es bisher acht Anzeigen wegen unerlaubten Rauchens“, sagt Grusch.
Zur Sache:
Seit 1. 1. 2009 gilt in Österreich ein grundsätzliches Rauchverbot in Lokalen. Eine Ausnahme besteht aber für abgetrennte Raucherbereiche. Wird in einem Lokal das Gesetz nicht eingehalten, kann der Wirt zu Verwaltungsstrafen von 2.000 bis 10.000 Euro verurteilt werden. Was nicht so bekannt ist: Auch Gäste, die sich unerlaubter Weise eine Zigarette anzünden, können mit 100 Euro bestraft werden, im Wiederholungsfall sogar bis zu 1.000 Euro.
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