Zeuge „schwänzte“ Verhandlung
Richter zitierte säumigen Zeugen per Handy in den Verhandlungssaal.
HOLLABRUNN (jm). Mit einigen Außerplanmäßigkeiten begann der letzte Strafrechtstag für Bezirksrichter Erhard Neubauer. Bei der ersten Verhandlung sollte Zeuge M. aussagen. Da stellte sich heraus, dass dieser der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben war, was den Richter verständlicherweise nervte. Am Handy rief er den säumigen Zeugen an, der in Oberthern arbeitete. „In zehn Minuten sind Sie hier, die Lokalität kennen Sie ja!“ forderte er ihn auf. Diesmal schaltete der Zeuge schnell, war nach einigen Minuten im Gerichtssaal und die Verhandlung konnte fortgesetzt werden. Drei Angeklagte mussten sich wegen Körperverletzung verantworten, alle drei bekannten sich als nicht schuldig. Gekommen war es dazu am 13.1. in einem Retzer Lokal, als reichlich Alkohol konsumiert worden war. Bei Lukas K. waren es 10 bis 15 Bier. Da genügte schon ein banaler Anlass, dass die drei Männer in eine Rauferei verwickelt waren.
Rempelei im engen Gang
Dominik S. hatte eine Sprachnachricht am Handy erhalten und wollte sich diese außerhalb des Lokals anhören. Der Weg hinaus führte aber über einen engen Gang, in dem Marcel und Lukas standen und mit der Barchefin diskutierten. Im Vorbeigehen gab es den ersten Rempler, das Handy fiel runter, ein Handgemenge der drei jungen Männer folgte und zum Abschluss setzte es Faustschläge für Marcel, dem die Lippe aufplatzte. Die alles entscheidende Frage des Richters: „Wer hat angefangen?“ konnte auch durch Befragen von drei ZeugInnen nicht geklärt werden, zu widersprüchlich waren die Aussagen. Bezirksrichter Neubauer bot Marcel und Lukas eine diversionelle Lösung mit je 100,- Euro Pauschalkosten an, welcher auch deren Verteidiger zustimmten. Für Dominik war diese Lösung aufgrund seiner Vorstrafen nicht mehr möglich. Er sitzt zurzeit eine Haftstrafe von sechs Jahren wegen schweren Raubes in der JA Krems ab. Der Richter verurteilte ihn lediglich zur Zahlung des geforderten Schmerzensgeldes für Marcels aufgeschlagene Lippe in Höhe von 50,- Euro, jedoch zu keiner Zusatzstrafe.
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