Durchgefallen beim Test
Jeder dritte Babybrei enthält zu viel Zucker

Babybreie unter der Lupe: Nur wenige erfüllen die Qualitätskriterien der Nationalen Ernährungskommission. | Foto: fotolia
  • Babybreie unter der Lupe: Nur wenige erfüllen die Qualitätskriterien der Nationalen Ernährungskommission.
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Ein Test von am österreichischen Markt erhältlichen Beikostprodukten offenbart grobe Mängel bei den Nährstoffen sowie der Kennzeichnung von Breien, die für Kinder ab dem 5. und 6. Lebensmonat vermarktet werden.

ÖSTERREICH. Ob Beikostprodukte den Qualitätskriterien der Nationalen Ernährungskommission (NEK) folgen, wurde in einer Untersuchung des Gesundheitsförderungsprogramms  „Richtig essen von Anfang an!“ der insgesamt 360 Breie im Gläschen (z. B. Gemüsebreie, Menüs mit Fleisch, Menüs mit Fisch, Fleisch-/Fischzubereitungen, Milchgetreidebreie, Obstbreie und Obstgetreidebreie) und 60 Getreidebreie zum Anrühren, die für Kinder ab dem 5. und 6. Monat vermarktet wurden, überprüft. Die Qualitätskriterien wurden unter anderem von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), der Initiative für Schwangere, Stillende und Kinder bis zehn Jahre, dem Gesundheitsministerium und dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen erstellt.

Laut den österreichischen Beikostempfehlungen müsse man Kindern die Möglichkeit geben, den natürlichen Geschmack von Lebensmitteln kennenzulernen und sich daran zu gewöhnen. Babybreie sollten keinen Zusatz von Zucker, andere süßenden Zutaten oder geschmacksgebenden Zutaten wie etwa Schokolade enthalten. In jedem 3. Brei, der für den Beikostbeginn geeignet war (ab dem 5. bzw. 6. Lebensmonat), seien jedoch süßende bzw. geschmacksgebende Zutaten oder andere unerwünschte Zutaten (wie z. B. Kuhmilch vor dem 6. Monat) enthalten, so die AGES. 

Unklare Angaben der Etiketten

Dem Test zufolge sei auch die Kennzeichnung der Etiketten teilweise missverständlich: Es wäre besser, dass das am Etikett angegebene Alter die einheitliche Bezeichnung „ab dem 5. Monat“ anstelle von „nach dem 4. Monat“ tragen sollte. Denn mit Beikost sollte man nicht zu früh beginnen. Lediglich 1 Prozent der Breie, die ab dem 5. Monat geeignet sind, erfüllen diese Kriterien. Angaben wie „nach dem 4. Monat“ können z. B. von Personen mit nichtdeutscher Muttersprache als „im 4. Monat“ missverstanden werden und dazu führen, dass mit Beikost insgesamt zu früh begonnen wird. Problematisch dabei ist auch, dass die Monatsangabe (z. B. die Zahl 4) wesentlich größer abgebildet ist als die Bezeichnung „nach dem“, kritisiert die AGES. 

Keine Kuhmilch vor dem 6. Lebensmonat

Verbesserungspotenzial ortet man zudem bei der Kategorie „Getreidebreie zum Anrühren“ hinsichtlich der Verwendungsempfehlungen. Gemäß der Kuhmilchempfehlung der NEK sollte bis zum 6. Lebensmonat auf jegliche Gabe von Kuhmilch verzichtet werden. Bei der Mehrheit der Breie, die ab dem 5. Monat geeignet waren (85 Prozent), wurde die Verwendung von Kuhmilch zur Zubereitung des Breies bereits vor dem für Kinder empfohlenen Alter vorgeschlagen. Ratsam sei es, ab Beginn des 6. Lebensmonats Kuhmilch zur Zubereitung von einem Milch-Getreide-Brei pro Tag zu verwenden, heißt es in der Aussendung. Die Empfehlungen stützen sich auf Studien, die einen Zusammenhang zwischen einem erhöhten Risiko für die Entwicklung von Eisenmangelanämie sowie Eisenmangelzuständen unter Säuglingen und dem Konsum von Kuhmilch vor dem 6. Monat diagnostizierten. 

Bereits eine europaweite Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeigte, dass zu viel Zucker in Säuglings- und Kleinkindnahrungen hinzugefügt werde. So stammten bei knapp 60 Prozent der in Österreich für Säuglinge und Kleinkinder vermarkteten Nahrungsmittel und Getränke mehr als 30 Prozent der Energie aus Zucker. Besonders zuckerhaltig waren Getränke wie Säfte und Tees, Desserts sowie pürierte Breie aus Obst.

Hersteller in der Pflicht

Kritik kommt von der AGES für die Platzierung von Babyrodukten in Regalen neben anderen Produkten, die ebenfalls viel Zucker und/oder Salz enthalten können. Diese unterlegen zwar nicht der Beikostverordnung, sprechen aber in ihrer Aufmachung eindeutig Kinder an.

Angesichts dieser Mängel sieht das Gesundheitsförderungsprogramm „Richtig essen von Anfang an!“ die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Umsetzung der „Qualitätskriterien für Beikost-Starterprodukte“, um Verbesserungen im Lebensmittelangebot bzw. im Angebot von Säuglings- und Kleinkindnahrungen zu erreichen. Hersteller sollten diese Qualitätskriterien für Beikost-Starterprodukte beherzigen, damit ein gesundes Aufwachsen der Kinder garantiert werden könne und Eltern leichter gesündere Produkte kaufen, fordert die AGES. 

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Die Quelle findest du hier: www.richtigessenvonanfangan.at

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