Arbeiterkammer Korneuburg zieht Bilanz
Heuer schon 5.213 Beratungen

- Juristin Doris Haller und Marion Klapps von der AK Korneuburg…
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Die Experten der Arbeiterkammer Korneuburg sind derzeit sehr gefragt, Corona immer noch im Mittelpunkt.
BEZIRK | STADT KORNEUBURG. "Beendigungen von Dienstverhältnissen, egal ob von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite aus, beschäftigen uns momentan am meisten", zieht Marion Klapps von der Arbeiterkammer Korneuburg Bilanz über das Halbjahr 2021. "5.213 Mitglieder haben heuer schon bei uns angedockt, für 1.821 sind wir aktiv geworden. Insgesamt konnten wir so knapp 1,2 Millionen Euro zurückholen."
Kündigung im Krankenstand
Wird man vom Arbeitgeber gekündigt oder bekommt eine "Einvernehmliche" vorgelegt, sollte man sich auf jeden Fall die Zeit nehmen, sie den AK-Experten zumindest am Telefon vorzulesen", rät Juristin Doris Haller. Denn es war eine "einvernehmliche" Kündigung, die eine 58-jährige Küchenhilfe beinahe um ihr zustehendes Geld gebracht hätte. "Die Frau hat unterschrieben, wollte das aber gar nicht. Sie fühlte sich gedrängt und hat übereilt gehandelt", erzählt Haller.
So stand für die Küchenhilfe eine Knie-Operation bevor. Weil die Schmerzen jedoch schon davor so groß waren, musste sie zwei Tage in den Krankenstand. Dann kam ein zweiwöchiger Urlaub. "Danach waren die Schmerzen aber immer noch so groß, die Frau gab dem Arbeitgeber bekannt, nicht kommen zu können. Sie meldete sich wieder krank." Als sie der Chef zum Kommen aufforderte, glaubte die Frau, es handle sich um die Krankmeldung, die dieser haben wollte. "Bei dem Treffen wurde ihr jedoch die Einvernehmliche vorgelegt. Es wurde ihr vermittelt, so steige sie am besten aus, worauf die Frau unterschrieben hat."
Seit 2018 gibt es jedoch die Regelung, wird im Krankenstand gekündigt, muss für sechs bis 12 Wochen das Gehalt fortgezahlt werden. "Ähnliches gilt auch, wenn im Hinblick auf einen Krankenstand gekündigt wird, wenn man etwa eine Operation schon im Voraus bekannt gibt."
Kommen Sie!
Sich Rat bei den Experten der Arbeiterkammer zu holen, zahlt sich immer aus. So auch im Fall der Küchenhilfe, denn das Dienstverhältnis wurde – rückdatiert – im Urlaub der Frau beendet und nicht im Krankenstand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Unterschrift schon befand. "Wir haben mit dem Gastronom Kontakt aufgenommen, dieser hat das Datum korrigiert und die Betroffene bekam bis zu acht Wochen lang ihren Lohn ausbezahlt", freut sich Haller über den positiven Ausgang.
Neu 2022: Statt einer "Steuersparwoche" wird es 2022 das ganze Jahr über die Möglichkeit geben, sich bei der Arbeitnehmerveranlagung von den AK-Experten unterstützen zu lassen. Termine gibt es individuell, so will man große Ansammlungen vermeiden.
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