Die „PolAk“ unter Beschuss

- Anrainer fürchten um die Parklandschaft rund ums Springer-Schlößl
- hochgeladen von Stefan Inführ
Verzögerung bei den Nachpflanzungen – nun drohen hohe Strafen
Die für die Baumrodungen im Springerpark verantwortliche Politische Akademie der ÖVP (PolAk) steht unter Verdacht, Fristen für Nachpflanzungen missachtet zu haben. Die Bürgerinitiative „Rettet den Springerpark“ sieht das Gerichtsverfahren als Erfolg.
„Wir haben uns immer an alle Fristen gehalten.“ Christian Moser von der Politischen Akademie der Volkspartei kann das nun eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren nicht ganz nachvollziehen. Alle vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen für die in den vergangenen Jahren gerodeten Bäume seien bereits erfolgt. Der Hintergrund: Das Baumschutzgesetz sieht vor, dass für jeden gefällten Baum ein neuer gepflanzt werden muss. Im Springerpark, der im Eigentum der PolAk steht, gab es bei den behördlich vorgeschriebenen Nachpflanzungen immer wieder Verzögerungen.
Kritiker sehen dabei einen Zusammenhang mit den mittlerweile verworfenen Plänen, einen Hotel-Komplex auf dem Parkgelände zu errichten. „Seit 2003 wurden kaum Bäume nachgepflanzt, und wenn, dann starben viele – wohl kaum zufällig – bereits nach kurzer Zeit wieder ab. Außerdem haben wird von Seiten der Parteiakademie gehört, dass man nicht pflanzen könne, solange das Hotel noch nicht errichtet wurde“, so Alexander Mayr-Harting, Sprecher der Bürgerinitiative „Rettet den Springerpark“. Das nun eingeleitete Verfahren sei „richtungsweisend“, unabhängig davon, wie es schlussendlich ausgehe. Zustimmung für das behördliche Vorgehen kommt auch von der Liste „Pro Hetzendorf“, die sich ebenfalls gegen die umstrittenen Hotel-Pläne engagiert hatte: „Bei Verfehlungen soll eben auch eine Parteiakademie büßen“, so Bezirksrat Franz Schodl.
Langes Verfahren wahrscheinlich
Welche Aussichten das Verfahren hat, ist noch unsicher. Einzig, dass es bis zu einer Entscheidung in diesem Fall noch lange dauern könnte, scheint gewiss. Denn in Sachen Baumschutz sind sowohl das Magistratische Bezirksamt, die MA 42 (Stadtgärten) als auch die MA 37 (Baupolizei) zuständig. Außerdem sind mit dem Fall noch die Umweltkommission des Bezirks sowie die Volksanwaltschaft befasst. Die Parteiakademie wird damit argumentieren, dass die angeordneten Pflanzungen mittlerweile allesamt erfolgt seien.
Dennoch drohen laut Baumschutzgesetz Strafen von bis zu 42.000 Euro.


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