AK-Bilanz: Dauerbrenner Krankenstand und Kündigungsfrist.

v.l.n.r: Gerald Pahr (Bezirksstelle Wr. Neustadt), Hildegard Gehringer (Bezirksstelle Baden), Mag. Karin Matzinger (Leiterin Rechtsschutzbüro Süd), Susanna Stangl (Bezirksstellenleiterin Mödling), Gerhard Windbichler (Bezirksstellenleiter Neunkirchen) . | Foto: AK NÖ
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  • v.l.n.r: Gerald Pahr (Bezirksstelle Wr. Neustadt), Hildegard Gehringer (Bezirksstelle Baden), Mag. Karin Matzinger (Leiterin Rechtsschutzbüro Süd), Susanna Stangl (Bezirksstellenleiterin Mödling), Gerhard Windbichler (Bezirksstellenleiter Neunkirchen) .
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INDUSTRIEVIERTEL/BEZIK. In den vier Bezirksgeschäftsstellen des Industrieviertels wurden im ersten Halbjahr 2015 rund 945 Mal persönliche arbeitsrechtliche Beratundsgespräche mit Dienstnehmern durchgeführt. Dazu kommen im Durchschnitt rund 1.620 telefonische und schriftliche Beratungen hinzu. Alleine in Mödling wurde in 95 Fällen beim Diensgeber interveniert, in 47 Fällen mußten die Fälle dem AKNÖ-Rechtsschutzbüro Süd übergeben werden. Für die Arbeitnehmer des Bezirkes Mödling wurden 173.062 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht, 2,62 Millionen Euro wurden für 294 Arbeitnehmer aus 28 insolventen Betrieben gesichert. Generell ist die Bereitschaft vor Gericht zu ziehen auch bei Dienstnehmern höher. Aber auch der Dienstgeber zieht des öfteren lieber vor Gericht. . "Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen", so Mödlings AK-Bezirksstellenleiterin Susanna Stangl bei der Halbjahres-Bilanzpressekonferenz in der AK Mödling.

Streitpunkt Krankenstand

Dauerbrenner bei den Beratungsgesprächen ist das Thema Krankenstand und die damit verbunden Kündigungsfrist. Arbeitnehmer können entgegen einem weitverbreiteten Irrtum sehr wohl während des Krankenstandes gekündigt werden. Es sind dabei die auch sonst geltenden Kündigungsfristen und -termine einzuhalten. "Der Arbeitgeber ist für die Dauer des Krankenstandes das Engelt zu bezahlen, soweit der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat", so Arbeitsrechtsexpertin Karin Matzinger. Um dies zu umgehen werden Arbeitnehmern immer öfters einvernehmliche Lösungen angeboten, obwohl die Zahlungspflicht des Arbeitgebers endet dann mit dem Ende des Dienstverhältnisses. Zwar erhalten die ArbeitnehmerInnen bei einer einvernehmlichen Lösung sofort Krankengeld von der Krankenkasse, dieses ist jedoch niedriger als das Arbeitsentgelt. Daher warnt die AKNÖ vor einvernehmlichen Lösungen im Krankenstand und fordert generell die Entgeltfortzahlung auch bei einvernehmlicher Auflösung.

Falsche Abrechunungen und Rassistische Vorwürfe

AK-Mödling Chefin Stangl berichtete dann noch von einem Fall einer Dienstnehmerin aus dem Bezirk Mödling. Sie war von April 2013 bis April 2015 bei einem Konditor beschäftigt. Danach war sie für eine Woche im Krankenstand. Noch am ersten Tag des Krankenstandes, als sie beim Arzt war, teilte ihr der Dienstgeber per SMS die Kündigung mit, einige Tage später wurde diese telefonisch wiederholt. Daraufhin ist die Dienstnehmerin nach dem Ende des Krankenstands nicht mehr zur Arbeit erschienen, obwohl das Dienstverhältnis erst mit 18. April endete. Dieses Verhalten müsste rechtlich als ein unberechtigter vorzeitiger Austritt bewertet werden. Da der Dienstgeber keine Endabrechnung übermittelte und auch keine Zahlungen überwies, wendete sich die Dienstnehmerin an die Bezirksstelle Mödling. „Von Seiten der AK Möddling wurden alle offenen Zahlungen eingefordert – mit dem Risiko, dass der Dienstgeber den unberechtigten vorzeitigen Austritt einwendet“, berichtet Bezirksstellenleiterin Susanna Stangl. Durch mehrere Telefonate mit dem Dienstgeber konnte eine Einigung erzielt werden. Die Dienstnehmerin erhielt statt der geforderten 5.479 Euro im Vergleich 3.250 Euro brutto.
Ein Labormonteur und seine Kollegen wurden in einem Unternehmen aus demBezirk Wr. Neustadt. vom Dienstgeber immer wieder mit rassistischen Beschimpfungen bedacht. Zum 30. März 2015 wurde er gekündigt. Als Grund seiner Kündigung wurde ihm seine ethnische Zugehörrigkeit mitgeteilt. „Da ihm bei der Endabrechnung auch noch 3.452,35 Euro für eine alte Werkzeugkiste des Dienstgebers abgezogen wurden, wandte sich der Dienstnehmer an die Bezirksstelle Wr. Neustadt“, berichtet Bezirksstellenleiter-Stellvertreter Gerald Pahr. Neben der Intervention, eine korrekte Abrechnung durchzuführen, wurde eine Schadenersatzforderung wegen Diskriminierung bei der Gleichbehandlungsbehörde eingebracht. Der Dienstnehmer erhielt neben seinen Ansprüchen aus dem Dienstverhältnis auch einen Schadenersatz in der Höhe von 2.500 Euro.

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