Arbeitnehmer „schenken“ dem Finanzminister 60 Millionen Euro

Foto: zVg

MÖDLING/BEZIRK. In Niederösterreich geben rund 200.000 Arbeitnehmer keine Steuererklärung ab und "schenken" dem Finanzministerium auf diese Weise in Summe 60 Millionen Euro im Jahr. Aus diesem Grund startet die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) auch heuer wieder ihre bewährte "Steuerrückholaktion", mit der unselbständig Beschäftigte die Hilfe von Steuerexperten zur Arbeitnehmerveranlagung in Anspruch nehmen können. Diese Veranstaltungsreihe läuft bis 12. Juni 2015 in den Bezirksstellen der AKNÖ, so auch in Mödling.
Auch heuer ist die Nachfrage nach den Beratungen der Steuerexperten wieder groß. Von den insgesamt 20.000 angebotenen Terminen „sind bereits 15.000 vergeben“, informiert AKNÖ-Präsident Markus Wieser. Jeder Teilnehmer an der “Steuerrückholaktion” erhält mit dem ihm zugewiesenen Termin auch eine Checklist zugeschickt, mit deren Hilfe er alle für die Arbeitnehmerveranlagung erforderlichen Unterlagen zusammenstellen kann.
Alleinverdiener, Alleinerzieher, Lehrlinge und Personen, die während eines Jahres zu arbeiten begonnen haben, sollten auf jeden Fall eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Auch wer in einem Jahr unterschiedlich viel verdient hat - etwa durch den Wechsel des Arbeitgebers -, für den sei ein Steuerausgleich ratsam, unterstreicht Wieser. Dabei sind die Beträge, die Arbeitnehmer mit dem Steuerausgleich ohne viel Aufwand lukrieren können, beachtlich. "Die Arbeitnehmerveranlagung bringt dem Antragsteller im langjährigen Durchschnitt oft mehrere 100 Euro", rechnet der AKNÖ-Präsident vor. In einigen Fällen seien sogar 1.000 Euro oder noch mehr möglich.

Berufliche Ausgaben absetzbar

Vielen Steuerzahlern ist nicht bewusst, dass Rechnungszettel für bestimmte erbrachte Leistungen gleichsam bares Geld bedeuten. So lassen sich berufliche Ausgaben, wie z.B. die Anschaffung eines Computers oder Handys, Telefon- und Internetgebühren, Fachliteratur, Fortbildungskosten oder Kilometergelder, ebenso von der Steuer absetzen wie Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen, wie Kosten für Spitalsaufenthalte, Medikamente oder Zahnbehandlungen. Auch bei Kinderbetreuungskosten, Zusatzversicherungen, bei der Wohnraumschaffung oder -sanierung sowie dem Kirchenbeitrag und bei Spenden zahlt das Finanzamt Geld zurück.

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