gbbÖVP fordert Aufklärung über Suspendierung des Amtsleiters

Die gbbÖVP sieht ihre schriftliche Anfrage zur Suspendierung des Amtsleiters nicht ausreichend beantwortet.
  • Die gbbÖVP sieht ihre schriftliche Anfrage zur Suspendierung des Amtsleiters nicht ausreichend beantwortet.
  • hochgeladen von Maria Ecker

(Aussendung der gbbÖVP) Nach interner Revision bestehe der Verdacht, der bisherige Amtsleiter habe mehrere unterschiedliche Dienstrechtsverstöße begangen und seine Dienstpflicht gröblich verletzt. Bis zur Klärung des Sachverhaltes durch eine Disziplinarkommission wurde er aller Funktionen enthoben und auch als Geschäftsführer abberufen.

Für die guntramsdorfer bürger bewegung//der volkspartei (gbbÖVP) stellen sich dabei mehrere Fragen:

Warum gerade jetzt?
Bereits mehrere Monate zuvor standen diverse Vorwürfe im Raum. Seit längerem ist ein Verfahren zum Thema WT80, in dem Herr Fajkis eine entscheidende Rolle spielte, vor Gericht anhängig. Die gbbÖVP deckte bereits 2017 auf, dass aufgrund der Grunderwerbssteuerthematik rund um WT80 bescheidmäßige Forderungen in Millionenhöhe dem Gemeinderat vorenthalten wurden.
Es wäre Zeit genug gewesen, die nötigen Schritte durchzuführen. Der Bürgermeister stellte sich immer schützend vor seinen Amtsleiter.
Gerade jetzt in der Urlaubszeit, da sich zwei geschäftsführende Gemeinderäte der gbbÖVP angemeldeter Weise in den Ferien befinden, wird die Suspendierung ausgesprochen und im Gemeindevorstand darüber berichtet?

Wann und von wem wurden die groben dienstrechtlichen Verfehlungen aufgedeckt, die nunmehr zur Suspendierung geführt haben?

Warum hat der Bürgermeister nicht früher gehandelt und ließ den Amtsleiter weiter die Amtsgeschäfte führen und in den Gesellschaften Aufträge erteilen, wenn möglicherweise grobe Dienstverletzungen bereits bekannt waren?

Warum und von wem wurde eine interne Revision eingeleitet und durchgeführt?

Wer war in diese Vorgänge, sowohl von politischer als auch von externer Seite, eingeweiht?

Wie hoch ist der Schaden für die Gemeinde, der aus dem Zuwiderhandeln entstanden ist?

Was bedeutet dies für die Gemeinde im anhängigen Gerichtsverfahren zum Thema WT80?

Handelte Herr Fajkis als Geschäftsführer bzw. Amtsleiter aus freien Stücken und ohne die Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. den Bürgermeister informiert zu haben? War dies ein Trapezakt ohne politisches Netz?

Geschlossene Gesellschaft

Seit Gründung der Gemeindegesellschaften wurde darauf Bedacht genommen, das Mitspracherecht der Oppositionsparteien sehr einzuschränken. Das unmittelbare Kontrollorgan, der Beirat, setzt sich ausschließlich aus SPÖ Mandataren zusammen.

Im Beirat, der sich aus dem Gemeindevorstand zusammensetzt, hat der vorsitzende Bürgermeister allerdings auch ein Stimmrecht. Dies ist im Gemeindevorstand nicht der Fall. Somit werden in den Gesellschaften alle Geschäfte nur mit Zustimmung der Bürgermeisterpartei abgewickelt. Durch die SPÖ-Dominanz ist der Beirat damit mehr oder weniger zahnlos.

Die schriftliche Anfrage der gbbÖVP zur Suspendierung wurde vom Bürgermeister nicht ausreichend beantwortet. Er beruft sich bei den gestellten Fragen auf die Verschwiegenheitspflicht und das anhängige Verfahren.

Da Gemeinderäte ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, ist diese Begründung nicht plausibel. Dieses Verhalten wird von der gbbÖVP eher als politische Provokation empfunden und wir informieren die Öffentlichkeit.

Misstrauensantrag gegen Bürgermeister

Bürgermeister suspendiert Amtsleiter

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