Aufgedeckt
Bürgerinitiative weist MA 58 die fehlenden Rebflächen nach - jetzt muss nach Weinbaugesetznovelle 2014 nachgepflanzt werden

Wir haben berichtet: Wo sind 7612 m² Weingarten am Wilhelminenberg?

Offenbar sollte durch Rodung eines Weingartens eine spätere Umwidmung in Bauland vorbereitet werden. Zuerst wurden die Weinpflanzen (Rieden) still und heimlich gerodet, behördlich behauptet dies wäre vor der Novelle des Weinbaugesetzes von 2014 geschehen um eine Nachbepflanzung zu vermeiden und dann offiziell die Weingartenfläche grundbücherlich reduziert. Wohl mit dem Argument, weil die Weinpflanzen ja plötzlich nicht mehr da seien hätte später die 7612 m² ehemalige Weinfläche dann in Bauland umgewidmet werden können - Ein SKANDAL.
Aufgrund unseres wiederholten Nachfragens, dass auch Jahre nach Einführung der Bewirtschaftungspflicht im Dez 2014 noch Weingärten auf den gegenständlichen Flächen des ehemaligen Heurigen Binder bewirtschaftet wurden und der Übermittlung von historischen Luftbildern als Beweis, wurde nun von der MA 58 der Fehler eingeräumt und festgestellt, dass tatsächlich - jedenfalls noch in den Jahren 2015 und 2016 - Rebflächen an der betreffenden Liegenschaft zu sehen waren und damit die Novelle des Weinbaugesetzes aus dem Jahre 2014 und Pflicht zur Nachpflanzung sehr wohl anzuwenden sei.

Laut MA 58 ist im Rebflächenverzeichnis definitiv eine Rodung vor 2014 erfasst, welche vor Einführung der Bewirtschaftungsplicht liegt, nicht jedoch die Rodung nach 2016. Wie diese Abweichung zustande kommen konnte, wird derzeit in der MA 58 untersucht. Ob es sich dabei um die „fehlenden“ 7612 m2 handelt, kann noch nicht festgestellt werden.

Die zuständige MA 58 räumte nun in einem Schreiben die Abweichungen ein und stellte in Aussicht, daß sie als zuständige Behörde „selbstverständlich die erforderlichen Schritte im Zusammenhang mit der Einhaltung und Umsetzung der Bewirtschaftungspflicht für die betroffenen Flächen setzen (wird).“

Wir fragen uns:

  • Warum wurde die Rodung nach 2014 von der MA 58 „übersehen“?
  • Warum hat der Neueigentümer (Immobilienentwickler) diese nicht gemeldet? Wurde gehofft, dass die nachträgliche Rodung der Rieden und Änderung im Grundbuch niemandem auffällt. Sollte damit eine spätere Umwidmung in Bauland vorbereitet werden ?
  • Warum gab es eine falsche Eintragung ins Rebflächenverzeichnis zugunsten eines Neueigentümers, die zur Folge hatte, daß bisher keine Nachpflanzung beauftragt wurde, trotz wiederholter Hinweise aus der Bevölkerung?
  • Wer ist für die Korrektur im Grundbuch verantwortlich?

Wir hoffen auf eine rasche Klärung des Sachverhaltes, behördliche Aufforderung zur Nachpflanzung der gerodeten Rieden und Korrektur der Grundbucheintragung zur Sicherung des Kulturgutes Wein

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Hier gehts zu den aktuellen Nachrichten aus Wien

Breaking News als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook

MeinBezirk auf Instagram

MeinBezirk auf Twitter

MeinBezirk auf WhatsApp

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus deinem Bezirk und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.