Nächster Widmungsskandal in Ottakring
Wo sind 7612 m² Weingarten am Wilhelminenberg?
Wir haben aufgrund der Vermessungsarbeiten im Bereich des ehemaligen Heurigen Binder im aktuellen Grundbuchsauszug nachgesehen und den Hinweis „Änderung in Vorbereitung“ bemerkt.
Die Weingartenfläche, die im Jahre 2019 noch 9941 m² groß war wurde nunmehr auf 2329 m² reduziert, somit fehlen 7612 m² der Weingartenfläche, obwohl Wein in Wien als geschütztes Kulturgut gilt. Hier wird still und heimlich versucht, das Schutzgesetz zu umgehen und offenbar eine spätere Umwidmung in Bauland vorbereitet. Zuerst wurden die Rieden gerodet, dann offiziell die Weingartenfläche reduziert - weil sie ja nicht mehr da war und schon können 7612 m² in Bauland umgewidmet werden - Ein SKANDAL.
Der Bildervergleich mit Fokus auf das gegenständlich in Diskussion stehende Weingut "Heuriger Binder" zeigt im oberen Bereich die ehemals existenten Riedenpflanzung, deren ehemalige Existenz und späteres Verschwinden (Rodung) von der Behörde nunmehr in Abrede gestellt wird.
Die bildlich leicht nachvollziehbaren Rodungen haben nachweislich NACH der Änderung des Wiener Weinbaugesetzes 2014 stattgefunden und müssten sehr wohl unter die Bestimmungen des Weinbaugesetzes (verpflichtende Nachpflanzungen innert von 8 Jahren) fallen.
Die Behauptung der MA58, daß sie von Rodungen nichts wisse und falls welche erfolgt seien, so wären diese VOR Inkrafttreten des Wiener Weinbaugesetzes 2014 durchgeführt worden, ist nachweislich inkorrekt.
Den Beweis führt die MA58 selber an, da die ehemalige mit Weinstöcken bepflanzte Fläche nunmehr unter der Rubrik „Weingarten“ abgezogen und damit geringer wurde und die nun vorhandene Wiese der als „landwirtschaftlich genutzte Grundfläche“ zugerechnet wird. Siehe hierzu die beiden beigefügten Grundbuchauszüge.
Was aber nichts am Umstand ändert, dass offensichtlich rechtlich nicht gedeckt nach Inkrafttreten der Änderung des Wiener Weinbaugesetztes gerodet wurde.
Zusammengefaßt, die MA21 sagt, es gibt keine Umwidmungsänderung, die MA58 behauptet, daß es keine gesetzesrelevante Rodung gegeben hätte und die MA37, daß kein Antrag auf Umwidmung vorläge. Die Bezirksvorstehung sagt, sie wisse von nichts.
Währenddessen lobt der in 1010 Wien ansäßige Zinshausexperte und Teileigentümer der Fläche auf seiner Webseite wie folgt aus:
„Ziel ist es, meine Kunden beim Verkauf ihrer Immobilien bestmöglich zu unterstützen. Meine diskrete Vermarktung bietet profunde und höchst wertvolle Markt-Informationen sowie umfassende Immobilien-Expertise, die Sicherheit beim Verkauf der Immobilie gibt: ... Ich weiß ganz genau wie ein Käufer rechnet, erkenne sofort das Wertsteigerungspotenzial eines Hauses und kann so den für Sie besten Verkaufspreis ermitteln. Ihr zu verkaufendes Anlageobjekt wird also genau bewertet und nach Ermittlung der Gewinnspanne auch für Sie zu Top-Renditen verkauft. Die Bewertung erfolgt mehrdimensional: Gutachten, Errechnung des reinen Ertrags- und Substanzwertes, Wert des Potentials, Abbruchs- bzw. Neubauwert. Ein Mehrwert, der sich mehr als rechnet.“
In der Tat, bei ca. 10.000qm Fläche ist der potentielle Umwidmungsgewinn schnell ermittelt. Eine Änderung von ca. € 350.-/qm Grüngrund zu € 1750.-/qm Baugrund ergibt einen spread von € 1400.-/qm; multipliziert mit 10.000 qm resultiert in potenzieller
€ 14.000.000.- Umwidmungsgewinn.
Die Frage bleibt, was hat die von der potenziellen weiteren Verbauung betroffene Bevölkerung davon?
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