Unfall mit 1,26 Promille Restalkohol
Beim Kartenspiel hatte der Angeklagte am Vorabend wacker gezecht.
BRUCK/KORNEUBURG (mr). Der wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagte Ungar hatte den Restalkohol nach einem beträchtlichem Alkoholgenuss am Vorabend wohl unterschätzt.
250 Meter mit Lkw gefahren
Am 3. Oktober 2014 fehlten ihm für eine Arbeit in einer Dienstleistungsfirma in der Schulgasse Schrauben. Statt die 250 Meter in die Lagerhausstraße zu Fuß zu gehen, setzte er sich mit 1,26 Promille in einen Lkw, um zum Raiffeisen-Lagerhaus zu fahren.
91-jährige Frau übersehen
Beim Reversieren am Lagerhaus-Parkplatz übersah er eine 91-jährige Passantin, stieß sie nieder und verletzte sie dadurch schwer. Vom Gericht konnte die Frau als Zeugin nicht einvernommen werden, weil sie inzwischen verstorben ist - ihr Tod ist allerdings nicht auf den Unfall zurückzuführen.
Geständige Verantwortung
Vor Gericht verantwortete sich der gelernte Automechaniker weitgehend geständig und wurde nicht müde, sein Bedauern über den Vorfall zu bekunden.
Der Richter verurteilte den 59-Jährigen einerseits zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollzug er für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung aussetzte und andererseits zu einer Geldstrafe, die wegen seines geringen Einkommens mit 320 Euro dürftig ausfiel.
Während der Angeklagte das Urteil akzeptierte, nahm die Staatsanwältin Bedenkzeit in Anspruch. Daher nicht rechtskräftig!
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