Notar-Tipp: Eine Indexklausel im Mietvertrag?
Unter der Indexklausel versteht man die Wertsicherung von künftigen Zahlungen. Bei dieser Vereinbarung wird die Inflation berücksichtigt. Wenn z.B. ein Vermieter heute einen monatlichen Mieterlös von € 400,- erzielt, muss man bedenken, dass er sich in zwei oder drei Jahren um denselben Betrag weniger kaufen kann als heute, da die durchschnittlichen Preise höher werden und das Geld somit weniger wert ist.
Damit also der Vermieter auch später wertmäßig die gleiche Miete erhält wie heute, wird die Wertsicherung der Mietzahlung vereinbart. Die Wertänderung des Geldes errechnet sich anhand von Verbraucherpreisindex (VPI), der monatlich von der Bundesanstalt „Statistik Austria“ neu verlautbart wird.
Wird das Geld weniger wert, ist unter Zugrundelegung des VPI eine höhere Miete zu zahlen, damit der Vermieter wertmäßig dieselben Einnahmen hat wie heute. Die Höhe der Mietzahlung kann monatlich angepasst werden oder die Anpassung der Zahlung erfolgt erst, wenn sich der VPI um einen bestimmten Prozentsatz verändert.
Für die genaue Erläuterung von Wertsicherungsklauseln sowie für die Berechnung von Wertänderungen steht Ihnen Ihr Notar gerne zur Verfügung.
Ihr Notar berät Sie gerne: www.notar.at
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