Umfahrung Schützen: VwGH erklärt Enteignungen für rechtswidrig, Grundeigentümer fordern sofortige Sperre
SCHÜTZEN. Die Lage rund um die Umfahrung Schützen spitzt sich weiter zu. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Enteignungen der 29 Grundeigentümer für rechtswidrig erklärt, dies bestätigte Hans Peter Lehofer, Pressesprecher des VwGH, auf Anfrage der Bezirksblätter. Die seit Jahren umstrittene Straße steht damit zumindest teilweise auf privaten Grund und muss laut Umfahrungs-Gegnern sofort gesperrt werden. Das Land schließt eine Sperre jedoch weiterhin aus.
Die Enteigneten sind am Zug
Laut Hans Peter Lehofer liege der Ball nun bei den Enteigneten. "Es liegt bei ihnen, was sie jetzt tun. Wenn sie sagen, es darf kein Auto mehr auf dieser Straße fahren, muss die Straße gesperrt werden, da es keine Rechtsgrundlage mehr für die Enteignungen gibt." Grundsätzlich könne sich das Land aber auch mit den Enteigneten einigen. "Dann passiert nichts", so Lehofer.
Zurück an den Start
Stellvertretend für die 29 Grundeigentümer sieht Harald Theuer aus Schützen nun akuten Handlungsbedarf seitens des Landes. "Für das Land Burgenland heißt es nun zurück an den Start – das gesamte Verfahren muss ergänzt und wiederholt werden." Zudem sei aufgrund der nun vorliegenden Erkenntnis zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen und auch das öffentliche Interesse an der Straße sei zu überprüfen. "Ein ordentlich geführtes Verfahren wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Es ist selbstverständlich, dass bis dahin, zufolge der drohenden irreversiblen Schäden, der Verkehr auf dieser nicht bewilligten Straße sofort eingestellt werden muss", so Theuer.
Land wird nicht sperren
Isabell Strobl, Büroleiterin des zuständigen Landesbaurates Helmut Bieler betonte auf Anfrage der Bezirksblätter, die Straße müsse nicht gesperrt werden. "Unser Anwalt hat uns erklärt, dass die Umfahrung ausschließlich mit gültigen Bescheiden gebaut wurde und das Land Burgenland weder Fehler gemacht, noch eine Straße ohne Genehmigung gebaut hat", erklärt Strobl. Die Aufhebung der Enteignungen sei eine Rechtsfolge eines EuGH Urteils aus dem Jahr 2015. Zu diesem Zeitpunkt sei die Umfahrung aber bereits in Betrieb gewesen. Zudem habe man nun drei Jahre Zeit, Ersatzbescheide für die Enteignung zu erlassen.
Rundumschlag von Kölly
LAbg. Manfred Kölly vom Bündnis Liste Burgenland (LBL) holte angesichts des erneuten Rückschlages für das Straßenprojekt zum Rundumschlag gegen die Verantwortlichen aus. "Die Vorgehensweise der Landesregierung rund um den Bau der Umfahrung Schützen ist von Falschaussagen bezüglich Kosten und Verkehrszählungen kaum noch zu überbieten. Bieler hat die Umfahrung wiederholt als Erfolgsprojekt gepriesen, wie kann es dann sein, dass dem Verfahren seitens der obersten Gerichte Österreichs eine derart gravierende Rechtswidrigkeit attestiert wird, dass das gesamte Verfahren aufgehoben und wiederholt werden muss? Ich glaube Bieler kein Wort mehr."
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