Wirtschaftskammer warnt: Auch Häuslbauer können nun für Lohndumping belangt werden
EISENSTADT. Die Wirtschaftskammer warnt die heimischen Häuslbauer: Mit dem neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), das mit 1. Jänner 2017 in Kraft getreten ist, können künftig auch Häuslbauer für Lohndumping belangt werden.
Die neue „Bauherrenhaftung“ betrifft nicht nur Firmen, sondern auch Private. Seit Jahresbeginn haftet am Bau nämlich der Auftraggeber für eine Unterbezahlung von Arbeitnehmern, die für ausländische Unternehmen in Österreich arbeiten. Auch Private können also zur Kasse gebeten werden.
"Stärkt seriöse Firmen"
„Die neue gesetzliche Grundlage stärkt die seriösen, heimischen Firmen. Unseriöse Firmen sollen möglichst rasch vom Markt verdrängt werden, damit Wettbewerbsverzerrung hintangehalten wird und letztlich der Konsument und Auftraggeber geschützt werden“, erklärt Ing. Gerhard Paul Köppel, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Burgenland.
Voraussetzung für die "Bauherrenhaftung" ist, dass es sich um Bauarbeiten – dazu zählen auch Umbauten, Renovierungen, Reparaturen, Wartungen und Instandhaltungen – handelt und der Auftraggeber das geplante Lohn- und Sozialdumping erkennen musste. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn ein sehr günstiges, marktunübliches Preisangebot eines ausländischen
Dienstleistungserbringers vorliegt, welches nur einen Bruchteil von dem veranschlagt, was ein österreichischer Auftragnehmer noch vor ein paar Jahren verlangt hat. Problematisch seien auch Empfehlungen von Nachbarn, die eine „unschlagbar günstige Partie“ vermitteln wollen. Der Konsument hafte auch in diesem Fall nach der Auftragserteilung.
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