Arbeiten in den Ferien
In welchen Punkten sich Ferialarbeit, Praktikum und Volontariat unterscheiden, klärt die AK OÖ.
REGION. Der Sommer rückt näher und mit ihm die Saison für Ferialarbeiten, Praktika und Volontariate. Über die Rechten und Pflichten der einzelnen Arbeitsverhältnisse weiß die Arbeiterkammer genau Bescheid. „Immer noch kommt es vor, dass einige Firmen junge Menschen im Sommerjob um ihre Rechte, zum Beispiel um angemessene Bezahlung, bringen. Generell rate ich allen, sich bei Fragen und Problemen rasch an die AK zu wenden. Die Beratung ist natürlich kostenlos“, so der Präsident der Arbeiterkammer Johann Kalliauer.
Ferialarbeiter sind meist Schüler oder Studenten, die während der Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen. Die Ferialarbeit ist in der Regel ein befristetes Arbeitsverhältnis, das allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Bei einem Ferialjob besteht Anspruch auf Bezahlung nach dem jeweils geltenden Kollektivvertrag. Hier unterscheidet sich das Praktikum von der Ferialarbeit. Das Praktikum ist ein für die schulische Ausbildung notwendiger Arbeitseinsatz, der ebenfalls im Rahmen eines normalen Arbeitseinsatzes abgewickelt wird. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer ebenfalls ein angemessenes Entgelt zahlen und sich darüber hinaus außerdem um die Ausbildung des Praktikanten kümmern. Beim Volontariat liegt hingegen kein Arbeitsverhältnis vor.
Grundsätzlich dürfen Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr als Ferialarbeiter und Praktikanten keine Überstunden machen. Müssen sie trotzdem länger arbeiten, sind die Überstunden zu bezahlen. Bei einem Volontariat spielen Überstunden aufgrund des Ausbildungsverhältnisses keine Rolle.
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