Ab Dezember bekommt Reindling neues Etikett
Auch Feldkirchens Direktvermarkter müssen künftig ihre Produkte ausweisen. LWK lädt zu Schulungen.
FELDKIRCHEN (bek). Die Lebensmittelverordnung berifft auch die Direktvermarkter. Marktfahrer, Buschenschanken und Landwirtschaftliche Betriebe mit Ab-Hof-Verkäufen müssen die Allergene ausweisen. "In der Etikettierung der Produkte müssen die Allergiehinweise hervorgehoben werden. Die Zusammensetzung jedes Reindlings oder Käses muss genau erklärt sein", sagt Anton Heritzer, Obmann der Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter in Kärnten. Die Betriebe müssen durch neue Etikettierungen mit zusätzlichen Mehrkosten rechnen.
Glutenfreies Brot
Pro Betrieb muss ein geschulter Mitarbeiter Auskunft über die Zutaten geben könnnen, dann fällt die schriftliche Ausweispflicht. "Die Speisekarten wären sonst zu umfangreich", so Heritzer. "Leute wissen um ihre Allergien. Sie bringen beispielsweise glutenfreies Brot mit in die Buschenschank und bestellen dazu eine Jause." Um die betroffenen Direktvermarkter für die neuen Richtlinien vorzubereiten, werden auch im Bezirk Feldkirchen Kurse angeboten.
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