Neuer Verdacht gegen Vierfachmörder
STRASSHOF (up/mr). Wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl, gegenüber den Bezirksblättern bestätigte, läuft gegen den wegen Vierfachmordes zu 20 Jahren Haft verurteilten Josef Branis und den zu zwölf Jahren verurteilten Beitragstäter Hannes Kainrath ein neuerliches Ermittlungsverfahren.
Verdacht: Kindesmissbrauch
Bereits im seinerzeitigen Mordprozess kam immer wieder zur Sprache, Josef Branis sei ein Kinderschänder. Er selbst hatte behauptet, dass die Mordopfer ihn verleumderisch als solchen bezeichnet und sogar auf dem Postkasten seiner Wohnung in Wien "Kinderschänder" geschrieben hätten. Als Motiv für den Vierfachmord gab er an, er sei über diese Anschuldigungen empört gewesen und habe die vier zum Schweigen bringen wollen.
Die Missbrauchsvorwürfe bestritt er heftig und es konnte damals auch kein sexuell missbrauchtes bzw. vergewaltigtes minderjähriges Opfer ermittelt werden.
Vorwurf der Vergewaltigung
In der Zwischenzeit ist aber ein Ermittlungsverfahren gegen beide Verurteilten wegen des Verdachts der Vergewaltigung anhängig: Die heute 15-jährige Nichte von Hannes Kainrath sagte gegenüber der Polizei aus, von Branis und ihrem Onkel mehrfach vergewaltigt und dabei auch gefilmt worden zu sein. Auch andere Kinder sollen von beiden vergewaltigt worden sein - das alles habe sich entweder im Hause der Großmutter der 15-Jährigen in der Slowakei oder im Haus von Josef Branis ereignet.
Pressesprecher zugeknöpft
Friedrich Köhl, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte zwar, dass seit September ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen anhängig sei, war aber zu weiteren Informationen nicht bereit: "Die laufenden polizeilichen Ermittlungen sollen ungestört fortgesetzt werden können" - so seine Stellungnahme.
Für Hannes Kainrath, der nächstes Jahr nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Freiheitsstrafe bedingt entlassen werden könnte, steht damit die vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft auf dem Spiel.
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