ANSCHOBER: Klage gegen die Genehmigung des Temelin-Ausbaus wurde eingereicht

LINZ, BUDWEIS. Die NGOs der oö. Antiatom-Offensive (Vereine Südböhmische Mütter, Bürgerinitiative Umweltschutz, Calla, Atomstopp) reichten eine Klage gegen die Entscheidung des Staatsamtes für Kernsicherheit (SUJB) ein, mit der die Errichtung neuer Reaktoren in Temelin bewilligt wurde. Unterstützung dabei kommt auch vom ehemaligen tschechischen Ministerpräsidenten Paroubek.

Sie klagen damit nicht nur die Mängel der SUJB-Entscheidung, sondern vor allem auch die Vorgehensweise des Umweltministeriums bei dessen zustimmender Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Obwohl die UVP schon im Januar 2013 herausgegeben wurde, war ein Einspruch der beteiligten Gemeinden und Vereine erst jetzt möglich – nämlich im Verwaltungsverfahren, das jetzt durch die SUJB-Entscheidung gestartet wurde.

LR Anschober: "Gemeinsam mit der oö. Antiatom-Initiative werden alle möglichen Schritte gesetzt, um den Temelin-Ausbau zu verhindern. Zusätzlich spricht aber auch die wirtschaftliche Lage, nämlich eine absolute Unwirtschaftlichkeit der Atomkraft für uns und damit gegen einen Ausbau. Die historische Weichenstellung für die Zukunft der Atomkraft in Europa wird die Entscheidung des EuGH anlässlich der von Österreich gerade in Vorbereitung befindlichen Klage gegen das Ja der EU-Kommission zu staatlichen Beihilfen für Hinkley Point bringen."

Die Hauptgründe für die Klage der oö. Antiatom-Offensive sind folgende:

1. Schwerwiegende Mängel des UVP-Prozesses seitens des Umweltministeriums.
Die Auswirkungen eines konkreten Reaktortyps auf die Umwelt wurden in der UVP nicht berücksichtigt, ebenso wenig die Sicherungsmaßnahmen der Anlagen gegen Außengefährdungen. Es wurden keine Möglichkeiten der sicheren Entsorgung des abgebrannten Kernbrennstoffs vorgelegt und der Ort für den Bau des Atommüll-Endlagers nicht genannt.

2. Einwendungen, die die klagenden Vereine im UVP-Prozess eingereicht haben, wurden aus Seite des Umweltministeriums nicht ausreichend oder nur formell erledigt, die UVP-Stellungnahme des Umweltministeriums ist nicht ordentlich begründet.

3. Konkrete Widersprüche in der Vorgehensweise von SUJB beim Verfahren mit der Verwaltungsordnung: Die Handlung der Behörde erinnerte eher an die Vorgehensweise eines Konsultationsorgans der Firma CEZ, nicht jener eines Verwaltungsorgans.

Edvard Sequens von der Vereinigung Calla ergänzte dazu:
"Dass wir den Prozess der UVP für manipuliert halten und ihn daher anfechten werden, haben wir schon vor zwei Jahren, als die UVP veröffentlicht wurde, avisiert. Die tschechische Gesetzeslage ermöglicht es uns aber erst jetzt, durch die anschließenden Verfahren wie eben jetzt durch die Entscheidung des Staatsamtes für Kernsicherheit, zu klagen. Wenn man jetzt für Temelin koreanische Reaktoren überlegt, ist klar, dass die ganze UVP wiederholt werden muss."

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Foto: Cityfoto
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