Der Kampf um weniger Bürokratie bei Veranstaltungen geht weiter

Foto: SPÖ

OLBENDORF. Der burgenländische Landtag hat am 17. März auf Antrag von SPÖ und FPÖ das Veranstaltungsgesetz geändert. Die Organisation von Veranstaltungen wird damit in vielen Fällen deutlich erleichtert, was vor allem den burgenländischen Vereinen zu Gute kommt, erklärt LAbg. Wolfgang Sodl: „Mit diesem Beschluss heißt es nun für Vereine bei der Genehmigung von Veranstaltungsstätten: Mehr Tempo – aber weniger Bürokratie und weniger Kosten!“ SPÖ und FPÖ haben ihre Hausaufgaben gemacht, das setze auch die zuständigen ÖVP-Minister Schelling und Mitterlehner unter Druck, meint NRAbg. Jürgen Schabhüttl, der auch Bürgermeister von Inzenhof ist: „Der einzige landesgesetzliche Hebel ist das Veranstaltungsgesetz. Die wahren Giftzähne sind weiterhin auf Bundesebene im Steuer- und Gewerberecht zu ziehen."

Gezielte Forderungen

"Finanzminister Schelling muss rasch die momentan undurchsichtige Rechtslage vereinfachen und eine vereinsfreundliche Regelung schaffen“, fordert Schabhüttl. Mit dem neuen Veranstaltungsgesetz seinen zwar erste Schritte gesetzt worden, doch Schabhüttel kritisiert nun, dass weitere Schritte bislang schuldig geblieben sind.

Einigkeit der Parteien

Wolfgang Sodl berichtet, dass alle Landtagsparteien sich an konstruktiven Parteiengesprächen während der Begutachtung und für den gemeinsamen Beschluss im Landtag teilgenommen haben. Dieser gemeinsame Beschluss für die Vereine sei nicht selbstverständlich, immerhin hat die ÖVP in vorangegangenen Sitzungen zweimal gegen die Interessen der Vereine gestimmt – gegen mehr Schutz der Vereine und gegen die Entlastung von der Registrierkassenpflicht.

Erleichterungen für Kommunen

Das Veranstaltungsgesetz regelt die Anmeldung von Veranstaltungen und Genehmigung von Veranstaltungsstätten. Das neue Gesetz sieht zunächst weitere generelle Ausnahmen vor. Neben Feuerwehren im eigenen Wirkungsbereich sind in Zukunft auch alle anerkannten Rettungsorganisationen im eigenen Wirkungsbereich ausgenommen. Ein Gesundheitstag des Roten Kreuzes oder eine Leistungsschau der Feuerwehr sind damit vom Veranstaltungsgesetz ausgenommen. Ebenfalls neu ausgenommen sind Wandertage.

Zwei wesentliche Änderungen

Für Veranstaltungen außerhalb von Gebäuden mit bis zu 500 Personen gilt ein einfaches Anmeldeverfahren. Das bedeutet weniger Kosten und Bürokratie für einen großen Teil der Veranstaltungen im Burgenland. Konkret befreit das Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 Personen. Einzige Bedingung: Der Anmeldung muss eine Bescheinigung über die Zertifizierung der eingesetzten betriebstechnischen Einrichtungen wie Bühnen und Zelte (z.B. durch TÜV, österreichisches Normungsinstitut) oder alternativ eine Bestätigung durch einen Fachkundigen beigelegt werden.

Noch nicht zufrieden

Mit der Gesetzesänderung im Burgenland wurde nun ein erster Schritt gemacht. Sodl sieht aber die Notwendigkeit, dass weitere folgen müssen. Er wünscht sich Änderungen im Steuerrrecht und der Gewerbeordnung, da er glaubt, dass sonst viele ehrenamtliche FunktionärInnen sich zurückziehen werden. „Sterben die Vereine und Feuerwehren als Kulturträger, dann sterben auch unsere Gemeinden.“ Weiters sieht er große Probleme bei der Finanzierung innerhalb des Aufgabengebietes von Kommunen zukommen (z.B im Feuerwehrbereich, wo diese meistens 1/3 von notwendigen Investitionen aufbringen).

Gesetz neu definiert

Jürgen Schabhüttl fordert nun auf Bundesebene weitere Erleichterungen in der Gewerbeordnung und im Steuerrecht: „Die Grundlage für die Anzeigenflut ist eine undurchsichtige und schikanöse Gesetzgebung. Diese Gesetzeslage soll entbürokratisiert und vereinfacht werden. Höchst unterschiedliche Fristen und Deckel sollen angeglichen werden, um den Dschungel an verschiedenen Bestimmungen auf das Notwendige zu reduzieren.“ Der Begriff Gemeinnützigkeit solle neu definiert werden, sodass auch Vereine, welche zum Großteil die Dorfgemeinschaften stärken, begünstigt sind.

Weitere Forderungen

● Anhebung der Steuerfreibeträge bei Körperschafts- und Umsatzsteuer
● Körperschaftssteuer-Freibetrag von 10.000 auf 15.000 Euro
● Umsatzsteuer-Freibetrag von 30.000 auf 40.000 erhöhen
● Interne Vereinsaktivitäten sollen im Rahmen der Gemeinnützigkeit jedenfalls möglich sein
● Einrichtung einer zentralen Informationshotline für Vereine
● Körperschaftssteuerbegünstigte Tage von drei auf fünf ausweiten und gleichzeitig eine Registrierkassenpflicht erst ab dem fünften Tag ansetzen
● Erleichterungen im Gewerberecht mitbedenken

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