Eisenbahnkreuzungen: SPÖ verweigert Beitrag der Stadtgemeinde! -
Neuerlich keine Information in der Sitzung des Gemeinderates. ----
In den letzten Wochen wurde über eine Schließung einer Eisenbahnkreuzung im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Traismauer, konkret in der Reidlinger Straße in der Katastralgemeinde Gemeinlebarn, diskutiert. Nach einer Recherche der parteiunabhängigen Bürgerliste MIT wurde jedoch klar, dass weitere drei Eisenbahnkreuzungen, also in Summe vier (!) Eisenbahnkreuzungen, im Traismaurer Gemeindegebiet knapp vor der Schließung stehen. Die Gespräche der ÖBB mit der Stadtgemeinde Traismauer betreffend der Schließung der Eisenbahnkreuzungen werden dazu bereits seit 12. März 2014 (!) geführt, also bereits seit über zwei Jahren! Bis heute gab es jedoch keine (!) offizielle Information an den Gemeinderat. Die Bürgerliste MIT stellte daher in der Sitzung des Gemeinderates vom 23. November mit Unterstützung der ÖVP- und FPÖ-Fraktion einen Antrag, dass
- die Stadtgemeinde gemäß Eisenbahnrecht einen adäquaten Beitrag zur Erhaltung der Eisenbahnkreuzungen, vor allem der Kreuzung bei der Berghäusergasse, in Verhandlungen mit den ÖBB einbringen solle sowie
- dem Gemeinderat auch die gesamte Korrespondenz mit den ÖBB seit Verhandlungsbeginn im März 2014 offenzulegen sei.
"Dieser Dringlichkeitsantrag der Bürgerliste MIT, der auch die Unterstützung von ÖVP und FPÖ fand, wurde von der SPÖ ohne jegliche inhaltliche Diskussion in der Sitzung des Gemeinderates einfach abgelehnt. Wir wollten ein taugliches Angebot der Stadtgemeinde zur Erhaltung der Eisenbahnkreuzungen, dieses steht ja nach wie vor aus. So geht das nicht, beschweren und die ÖBB klagen ist hier zu wenig! Traismauer darf keine geteilte Stadt werden. Es stellt sich nun auch ganz offen die Frage, was Bürgermeister Pfeffer in dieser Causa eigentlich zu verbergen hat, wenn er auch weiterhin die Herausgabe der seit 2014 in dieser Sache mit der ÖBB geführten Korrespondenz verweigert!", erklärt dazu MIT-Gemeinderat Günther Brunnthaler.
Exkurs: Eisenbahnrecht sieht Kostenteilung vor.
Von Schließungen von Eisenbahnkreuzungen ist in der Region nur die Stadtgemeinde Traismauer betroffen: Weder in Herzogenburg noch in Sitzenberg-Reidling, also in den Nachbargemeinden von Traismauer, werden in den nächsten Monaten Eisenbahnkreuzungen aufgelassen, nur in Traismauer.
Das Eisenbahnrecht sieht grundsätzlich eine Kostenteilung bei Eisenbahnkreuzungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und dem Eisenbahnunternehmen vor. So es zu keiner einvernehmlichen Kostenteilung kommt, ist im Eisenbahnrecht eine Teilung zu gleichen Teilen vorgesehen. Diese Kostenteilung umfasst sowohl die Errichtungskosten als auch die Instandhaltungs- und Betriebskosten. Im Falle von Traismauer gibt es derzeit kein taugliches Angebot bzw. Vorschlag der Stadtgemeinde zur Erhaltung und Modernisierung der Eisenbahnkreuzungen zur besseren Darstellung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für die ÖBB.
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