Wer oder was waren die „Hiata“?
Über die Geschichte der „Hiata“ oder „Hüata“ weiß Walter Trunk Interessantes zu erzählen.
HAUGSDORF (jm). Bei der Hüata-Wanderung durch die Weingärten erzählte „Geschichtsprofessor“ Walter Trunk, was über die Hüata in den Ortschroniken vermerkt ist und was von älteren Winzern mündlich überliefert wurde.
Traubendiebstahl wegen Armut
„Hiata wurden vom Gemeinderat zur Zeit der Traubenreife eingesetzt, um gegen Traubendiebe vorzugehen und die Stare aus den Weingärten zu vertreiben“, so Walter Trunk, der die erste Eintragung über die Bezahlung der Hiata in der Haugsdorfer Ortschronik im Jahr 1720 fand. „Die Bevölkerung war damals so arm, dass manche ihre Not durch Traubendiebstahl zu lindern versuchten“, begründet er diese Einführung.
Viele Hüata-Bewerber
Dass der Hüata-Dienst begehrt war, wissen wir aus einer Aufzeichnung aus dem Jahr 1906. 14 Hüata hatten sich beim Gemeinderat beworben, aber nur vier wurden genommen. Die einheitliche Kleidung und Ausrüstung erhielten sie von der Gemeinde: Wermutstrauß am Hut, Kalmuck-Janker (Arbeitsjacke), blaues Fiata (Arbeitsschürze), festen Knotenstock, Abzeichen bzw. Ausweis. Eine gewisse Zeit erhielten sie sogar Dienstpistolen, die wurden aber nach einem tragischen Unfall 1918 verboten.
Kein leichter Dienst
Der Gemeinderat bestimmte, wann die Hiata hinausgehen mussten. Am Hutberg gab es eine „Hiatahittn“, eine Unterkunft für zwei Personen für mehrere Wochen.
Die Einrichtung war karg: zwei Betten, Tisch und Sessel. Am ersten Tag des Dienstantritts wurde der „Hüterbaum“ aufgestellt, eine etwa fünf Meter hohe Stange mit einem Lattenviereck und Steindisteln. Gemeinderäte als „Borgen“ kontrollierten hauptsächlich nachts, ob die Hiata ihren Dienst auch gewissenhaft versahen. Meldeten sich die Hiata nicht oder wurden sie gar schlafend angetroffen, wurden sie ernstlich gemahnt und im Wiederholungsfalle abgelöst. 1908 wurden beide Hüter im Gasthaus angetroffen. Sie mussten eine Geldstrafe in die Armenkasse zahlen.
Die Rechte der Hiata
Tagsüber durften die Hiata mehrere Stunden schlafen. In den Ort gehen, um sich gründlich zu waschen und die Wäsche zu wechseln, durften sie nur am Sonntagvormittag, und das abwechselnd.
Das „Hutgeld“ betrug im Jahr 1947 ganze acht Schilling und wurde nach der gehüteten Weingartenfläche berechnet. Die Hiata wurden auch mit Naturalien, also Brot, Fleisch oder Speck entlohnt. Ein alter Hiataspruch lautet daher: „Ohne Brot und ohne Wein, do soi da Teife Hiata sein.“
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