Der Hass im Netz ist auf dem Vormarsch

Soziale Medien: Laut einer Studie haben sich 2015 die rassistischen Postings auf sozialen Medien in Österreich verdreifacht
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  • hochgeladen von Markus Vouk

KLAGENFURT. Laut einer unlängst veröffentlichten Studie haben sich die Fälle von Verhetzung in den sozialen Medien im vergangenen Jahr verdreifacht. Immer wieder werden Flüchtlinge und Gruppen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren, Opfer von Hasspostings. Doch ein unbedacht getipptes Posting kann sehr schnell vor dem Strafrichter enden. Zu Jahresbeginn wurde der "Verhetzungsparagraph" novelliert. Die Veröffentlichung eines Postings, das vielen Menschen zugänglich ist, kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe belangt werden. Selbst ein "Gefällt mir" unterhalb eines Hasspostings kann vor dem Richter enden.

Nur dreißig Personen

Die wesentliche Erneuerung ist die Zahl der erreichten Personen. "Laut der gängigen Rechtsprechung reichen bereits dreißig Personen aus, damit der Straftatbestand erfüllt ist. Zuvor waren es 150", sagt Ute Lambauer, Sprecherin des Landesgerichts. Ob die Novelle zu einer Zunahme von Anklagen geführt hat, konnte Lambauer nicht beantworten. "Wir werden die Auswirkungen erst im Laufe des Jahres zu spüren bekommen", erklärt Lambauer.

Ungewollt in Gruppe

Besonders ärgerlich ist es, wenn man ohne seine Zustimmung in einem Sozialen Netzwerk zu einer hetzerischen Gruppe hinzugefügt wird. "Am einfachsten schützt man sich, indem man die persönlichen Einstellungen auf seinem Profil so ändert, dass man eine Gruppeneinladung aktiv bestätigen muss", erklärt Gernot Murko, Präsident der Rechtsanwaltskammer. Rechtlich könnte man gegen den Betreiber ebenfalls vorgehen. "Möglich wäre eine Anzeige wegen Übler Nachrede", sagt der Klagenfurter Rechtsanwalt und weiter: "Wenn der Person durch den ungewollten Beitritt zu der Gruppe ein Schaden entstanden ist, kann er diesen am Zivilgericht einklagen." Ob es derartige Fälle in Kärnten schon gegeben hat, kann Ute Lambauer nicht sagen: "Aufgrund der Strafhöhe wird dieses Delikt an den Bezirksgerichten verhandelt. Da nur das Delikt erfasst wird, ist es oft schwer herauszufinden, welcher Sachverhalt zu der Anklage geführt hat", erklärt die Sprecherin des Landesgerichts.

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