Causa Birnbacher: Anklage gegen Harald Dobernig erhoben

Harald Dobernig. gegen den ehemaligen Landesrat wurde Anklage wegen Untreue erhoben. | Foto: Woche/KK
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KLAGENFURT. Dem ehemaligen Finanzlandesrat Harald Dobernig wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein Beitrag zur Untreue vorgeworfen. "Er soll in seiner Funktion als Büroleiter von Jörg Haider an der Beauftragung und Erstellung von Gutachten mitgewirkt haben, die die Auszahlung des Millionen-Honorars an Dietrich Birnbacher ermöglicht haben", sagt WKStA-Sprecher Norbert Hauser. Die WKStA beziffert den Schaden auf 5,75 Millionen Euro. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.

Anwalt: Abrechnung mit System Haider

Rechtsanwalt Franz Großmann, der Dobernig vertritt, sagt: "Man meint Haider – und klagt Dobernig an. Es ist offensichtlich, dass man mit dem System Haider abrechnen will. Wenn sich Büroleiter dafür verantworten müssen, was ihre Chefs ausmachen, wird das weitreichende Folgen haben". Kritik übt Großmann auch am Vorgehen der WKStA. "Die Medien haben von der Anklage vor dem Betroffenen erfahren. Uns wurde erst eine informelle Anklageschrift zugestellt", sagt Großmann und weiter: "Ein faires Verfahren wird nun schwer möglich sein, da dem Druck der Medien nachgegeben wurde."

Einspruchsfrist für Dobernig

Die Anklageschrift liegt derzeit beim Landesgericht Klagenfurt. Ab der Zustellung hat Dobernig zwei Wochen Zeit Einspruch zu erheben. Sollte das der Fall sein, wandert der Akt zum Oberlandesgericht Graz. Dort wird entschieden, ob dem Einspruch stattgegeben wird. Erst wenn die Anklageschrift rechtskräftig ist, kann eine Verhandlung ausgeschrieben werden.

Mehrere Verurteilungen

In der Causa rund um das Millionen-Honorar von Dietrich Birnbacher hatte es am Landesgericht Klagenfurt schon mehrere Schuldsprüche gegeben. Die ehemaligen Landesholdingvorstände Hans-Jörg Megymorez, Gert Xander und Ex-Landesrat Josef Martinz wurden zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Dietrich Birnbacher, der ein Geständnis ablegte, erhielt eine teilbedingte Haftstrafe.

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